Rauchwarnmelder-Pflicht vis-à-vis Rauchvergiftung

Ihre Stellungnahme zu dem galoppierenden Anstieg der Rauchvergiftungen seit 2007, die folgende Frage beantwortet: „Bedeutet die Bildung des Irrglaubens, man könne einen frühzeitig bemerkten angeblichen Brand ohne Schutzausrüstung auf Echtheit überprüfen und sogar vielleicht auch noch löschen, dass die Staatsgrenze am Schildaburger Tor errichtet wurde, und sind Sie bereit, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

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  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Arne Wörner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Rauchwarnmelder-Pflicht vis-à-vis Rauchvergiftung [#175017]
Datum
22. Januar 2020 12:29
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Stellungnahme zu dem galoppierenden Anstieg der Rauchvergiftungen seit 2007, die folgende Frage beantwortet: „Bedeutet die Bildung des Irrglaubens, man könne einen frühzeitig bemerkten angeblichen Brand ohne Schutzausrüstung auf Echtheit überprüfen und sogar vielleicht auch noch löschen, dass die Staatsgrenze am Schildaburger Tor errichtet wurde, und sind Sie bereit, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“ Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 175017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175017 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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