Räumung des Syndikats Kosten

Anfrage an: Polizei Berlin

Kostenübersicht für den Polizeieinsatz zur Räumung der Kiezkneipe "Syndikat", in der Weisestraße 56, 12049 Berlin, und den zusammenhängenden Kundgebungen am 6.8. und 7.8.2020.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Räumung des Syndikats Kosten [#204754]
Datum
1. Dezember 2020 16:15
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kostenübersicht für den Polizeieinsatz zur Räumung der Kiezkneipe "Syndikat", in der Weisestraße 56, 12049 Berlin, und den zusammenhängenden Kundgebungen am 6.8. und 7.8.2020.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 204754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204754/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung des Syndikats Kosten“ vom 01.12.…
An Polizei Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Räumung des Syndikats Kosten [#204754]
Datum
11. Januar 2021 11:22
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung des Syndikats Kosten“ vom 01.12.2020 (#204754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 204754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204754/

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Burckhardt, nach hiesiger Aktenlage wurde der Bescheid bzgl. vorbezeichnetem Antrag am 14.12.2…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Räumung des Syndikats Kosten [#204754]
Datum
11. Januar 2021 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burckhardt, nach hiesiger Aktenlage wurde der Bescheid bzgl. vorbezeichnetem Antrag am 14.12.2020 übersandt. Hier geführt unter dem AZ: IFG 179.20. Die Übersendung erfolgte zeitgleich mit dem Bescheid zu Ihrer IFG Anfrage vom 2. Oktober 2020 [#199168] - Hundertschaften anrufen-, hier geführt unter dem AZ: IFG 141.20. Eine Zweitexemplar des Bescheids wird Ihnen selbstverständlich erneut übersandt. Mit freundlichen Grüßen