Razzien Gewerbebetriebe Köln-Kalk

Immer wieder beobachte ich, dass im Stadtteil Köln-Kalk mehrere Polizeiwagen vor Gewerbebetrieben, Cafes oder Spielotheken stehen und dort Kontrollen durchgeführt werden. Hierzu meine Fragen:

1. Was ist Ziel und Zweck dieser Kontrollen?

2. Welche rechtlichen Normen sind im Regelfall einschlägig?

3. Was ist der Anlass? Wird die Polizei gerufen oder eigenständig tätig?

4. Gibt es Statistiken und Zahlen darüber, wie oft solche Kontrollen im Gebiet Kalk stattfinden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Razzien Gewerbebetriebe Köln-Kalk [#298934]
Datum
1. Februar 2024 09:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder beobachte ich, dass im Stadtteil Köln-Kalk mehrere Polizeiwagen vor Gewerbebetrieben, Cafes oder Spielotheken stehen und dort Kontrollen durchgeführt werden. Hierzu meine Fragen: 1. Was ist Ziel und Zweck dieser Kontrollen? 2. Welche rechtlichen Normen sind im Regelfall einschlägig? 3. Was ist der Anlass? Wird die Polizei gerufen oder eigenständig tätig? 4. Gibt es Statistiken und Zahlen darüber, wie oft solche Kontrollen im Gebiet Kalk stattfinden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298934/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 01.02.2024 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
1. Februar 2024 12:54
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 01.02.2024 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 5/24 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 01.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 14.03.2024 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
14. März 2024 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 14.03.2024 ZA 11 - Datenschutz Az.: ZA 11 - 22.57.04.20 - E 5/24 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 01.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen zum Thema Razzien in Gewerbebetrieben im Stadtteil Köln-Kalk. Nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Was ist Ziel und Zweck dieser Kontrollen? Die polizeilichen Kontrollen dienen der Kriminalitäts-Bekämpfung im Brennpunkt Kalk. Dabei geht die Polizei Köln insbesondere gegen Rauschgiftkriminalität, Diebstahlsdelikte und Hehlerei, aber auch gegen Verstöße gegen das Waffengesetz und illegales Glücksspiel vor. Im Stadtteil Kalk herrscht eine hohe Kriminalitätsbelastung, die eine erhöhte polizeiliche Präsenz und gezieltes, polizeiliches Handeln erforderlich macht, um die genannten Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen. Die größeren Kontrollaktionen wurden mehrfach von der Presse begleitet und transparent in Pressemitteilungen des Polizeipräsidium Köln veröffentlicht. Zur Situation im Sozialraum Köln-Kalk gibt es zahlreiche öffentliche und amtliche Quellen. Die Recherche dieser Informationen und Hintergründe ist dem Anfragesteller gemäß IFG selbst zuzumuten. 2. Welche rechtlichen Normen sind im Regelfall einschlägig? Die Voraussetzungen der §§ 39, 40 i.V.m. 12 Abs.1 Nr. 2 PolG NRW sind in Köln-Kalk im Rahmen der Gefahrenabwehr regelmäßig erfüllt. In der Strafverfolgung ergeben sich die Ermächtigungen aus der StPO. Sofern Kontrollen in Zusammenarbeit mit anderen Behörden bzw. initiiert durch andere Behörden durchgeführt werden, ergeben sich die Rechtsvorschriften aus den Rechtsnormen der entsprechenden Behörden. Die Polizei handelt hier regelmäßig im Rahmen der Amts- oder Vollzugshilfe. 3. Was ist der Anlass? Wird die Polizei gerufen oder eigenständig tätig? Der Anlass ergibt sich aus den Erläuterungen zur Frage 1 und dem gesetzlichen Auftrag der Polizei und anderer Behörden. Darüber hinaus bestehen Interessen aus der Bürgerschaft, dem Gewerbe und der Politik, gegen die Kriminalität in Kalk vorzugehen. Die Polizei wird sowohl aufgrund eigener Feststellungen, als auch durch Hinweise aus der Bevölkerung tätig. 4. Gibt es Statistiken und Zahlen darüber, wie oft solche Kontrollen im Gebiet Kalk stattfinden? Über die Anzahl solcher Kontrollen liegen keine Statistiken vor. Sie finden sowohl aus dem täglichen Dienst heraus, als auch unregelmäßig mehrmals jährlich als öffentlich wahrnehmbare, größere Kontrollaktionen statt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen