Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+
+Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+
Und
+Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+
1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das:
S-Protein oder ein Test gegen das
N-Protein oder
Beides vorgenommen wird.
2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet?
3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 237668
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/237668/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>