Razzien wegen falscher Impfausweise

Ich möchte zuerst darauf hinweisen das ich bereits beim Innenministerium und beim Justizministerium nachgefragt habe, bitte verweisen Sie mich nicht an die anderen Häuser. Es geht hier um reine gesundheitliche Aspekte bzw. die Auslegung von Vorschriften die aus ihrem Haus kommen. Die Fragen sind sehr klar und einfach gestellt.

Zur Frage:

In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfausweise-razzien-101.html

+Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+

Und

+Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+

1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das:
S-Protein oder ein Test gegen das
N-Protein oder
Beides vorgenommen wird.

2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet?

3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte zue…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Razzien wegen falscher Impfausweise [#237953]
Datum
18. Januar 2022 15:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte zuerst darauf hinweisen das ich bereits beim Innenministerium und beim Justizministerium nachgefragt habe, bitte verweisen Sie mich nicht an die anderen Häuser. Es geht hier um reine gesundheitliche Aspekte bzw. die Auslegung von Vorschriften die aus ihrem Haus kommen. Die Fragen sind sehr klar und einfach gestellt. Zur Frage: In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+ https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfausweise-razzien-101.html +Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+ Und +Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+ 1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das: S-Protein oder ein Test gegen das N-Protein oder Beides vorgenommen wird. 2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet? 3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage zu der wir Ihnen folgende Hinweise geben könne…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Razzien wegen falscher Impfausweise [#237953]; Ihr Schreiben vom 18.01.2022; Az: GK4-A0140-2022/553
Datum
11. Mai 2022 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage zu der wir Ihnen folgende Hinweise geben können: Bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange warten mussten. Generell stehen für den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 verschiedene CE-zertifizierte Testsysteme mit hoher Sensitivität und Spezifität zur Verfügung. Mittels Nachweis spezifischer Antikörper kann versucht werden zu unterscheiden, ob eine Immunantwort auf einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion oder einer COVID-19-Impfung beruht. Die in Deutschland relevanten Impfungen basieren auf dem Spike (S) - Protein von SARS-CoV-2, mithin werden nach einer Impfung nur Antikörper gegen das S nachweisbar. Die natürliche Infektion induziert neben anti-S-Antikörpern auch Antikörper gegen weitere Bestandteile von SARS-CoV-2. Typischerweise können nach einer natürlichen Infektion Antikörper gegen das Nukleokapsid (N) nachgewiesen werden. Unterschiedliche serologische Konstellationen werden dementsprechend wie folgt bewertet: • Werden im Serum nur Antikörper gegen N nachgewiesen, spricht das für eine natürliche Infektion ohne Hinweis auf eine Impfung. • Werden anti-N- und anti-S-Antikörper nachgewiesen spricht das für eine natürliche Infektion möglicherweise mit Impfung. • Werden nur anti-S-Antikörper nachgewiesen spricht das für eine Impfung ohne dass eine natürliche Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Konkret möchten wir Ihnen zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen: Zu Frage 1. Es werden Antikörper gegen das N- und gegen das S-Protein bestimmt. Zu Frage 2. Es werden sowohl Teste mit Bestimmung der BAU/ml („Binding Antibody Units“) wie auch Teste mit anderen Bestimmungsmethoden eingesetzt. Zu Frage 3. Der Wert der Antikörperbestimmung variiert je nach Test von Hersteller zu Hersteller. Das gilt auch für den BAU-Wert. Die Werte können nach Infektion und auch nach Impfung von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ausfallen. Derzeit ist keine sichere Aussage darüber möglich, ob und inwieweit die nachgewiesenen Antikörper sicher vor einer SARS-CoV-2 Infektion bzw. Re-Infektion schützen. Es kann lediglich die Aussage getroffen werden, ob mit ausreichender Wahrscheinlichkeit Antikörper gegen SARS-CoV-2 gebildet werden. Zum konkreten Fall der im Online-Artikel der Tagesschau angesprochenen Praxis kann das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege keine Aussagen treffen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen