Razzien wegen falscher Impfausweise

In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+

+Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+

Und

+Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+

1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das:
S-Protein oder ein Test gegen das
N-Protein oder
Beides vorgenommen wird.
2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet?
3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Tagessc…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Razzien wegen falscher Impfausweise [#237665]
Datum
15. Januar 2022 12:06
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+ +Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+ Und +Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+ 1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das: S-Protein oder ein Test gegen das N-Protein oder Beides vorgenommen wird. 2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet? 3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 15. Januar 2022 darf Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Bei …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Razzien wegen falscher Impfausweise [#237665]
Datum
17. Januar 2022 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 15. Januar 2022 darf Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Bei dem von Ihnen geschilderten Fall hinsichtlich eines Arztes, welcher Impfungen vorgetäuscht und entsprechend falsche Impf-Bescheinigungen ausgestellt haben soll, handelt es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Deshalb können Ihnen von hiesiger Stelle hierzu keine Informationen übermittelt werden. Gegebenenfalls kann Ihnen das für das Strafverfahren zuständige Bayerische Staatsministerium der Justiz (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) eine Beauskunftung im Sinne Ihrer Fragestellung ermöglichen. Für nähere Informationen zu Corona-Testungen/-Impfungen darf ich auf die Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege<https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/> verweisen. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, ist von hiesiger Stelle keine Weiterleitung Ihres Anliegens erfolgt. Ich wünsche Ihnen für diese außergewöhnliche Zeit vor allem viel Gesundheit und Durchhaltevermögen! Mit freundlichen Grüßen