Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Einsatzbericht der Räumung lützerath sowie von allen Versammlungen mit dem Bezug, im Kreis Heinsberg
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2. Auflistung aller Anzeigen die gegen Demonstranten die im Zeitraum der lützerath Räumung erhoben wurden, sowie die Verstöße gegen OwiG
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3. Auflistung aller Anzeigen gegen Polizeibeamtinnen im Zeitraum der lützerath Räumung erhoben wurden
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4. Auflistung und Verbleib aller möglichen Privatgegenstände die bei der Räumung lützeraths von Polizei beschlagnahmt wurden, konkret auch nicht zuzuordnende Taschen aus besetzten Strukturen sollten diese sich in ihrer Behörde befinden
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5. Dokumente die Informationen über die Kommunikation zwischen ihrer Behörde und RWE in Bezug auf die Räumung lützeraths enthalten .
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6. Einsatzbericht über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der lützerath Räumung ohne Personalien eingesetzter Beamten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 273935
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