REACH Registrierung

Erbitte Veröffentlichung der REACH Registrierung für PEG 2000 Nanopartikel CAS 25322-68-3 (nicht das Polymer, welches als Polymer nicht der Registrierung unterliegt) im Rahmen der REACH VO. Verständlich, wenn das gesamte Dossier nicht veröffentlicht werden kann, so jedoch die REACH Nummer, die das Dossier identifiziert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
REACH Registrierung [#259064]
Datum
14. September 2022 12:41
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erbitte Veröffentlichung der REACH Registrierung für PEG 2000 Nanopartikel CAS 25322-68-3 (nicht das Polymer, welches als Polymer nicht der Registrierung unterliegt) im Rahmen der REACH VO. Verständlich, wenn das gesamte Dossier nicht veröffentlicht werden kann, so jedoch die REACH Nummer, die das Dossier identifiziert.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259064/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> gern beantworte ich Ihre Anfrage. Das Registrierungsdossier zu dem Stoff …
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: REACH Registrierung [#259064]
Datum
15. September 2022 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gern beantworte ich Ihre Anfrage. Das Registrierungsdossier zu dem Stoff PEG mit der CAS Nr. 25322-68-3 können Sie auf der Internetseite der ECHA (Europäischen Chemikalienagentur) einsehen. https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.105.546 Unter "Key datasets" finden Sie die "REACH registered substance factsheets" https://echa.europa.eu/de/registration-dossier/-/registered-dossier/11848/1/2. Hier finden Sie u.a. Angaben zu Registranten und den Registriernummern. Fragen zu den Angaben im Dossier richten Sie bitte an die ECHA direkt https://echa.europa.eu/de/contact. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die ECHA hat mir schriftlich bestätigt, dass keiner der nachgeschalteten Anwender d…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: REACH Registrierung [#259064]
Datum
25. September 2022 12:51
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
keine-registrierung-echa-inc000000371290-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-bpr-regulatory-obligations.pdf
94,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, die ECHA hat mir schriftlich bestätigt, dass keiner der nachgeschalteten Anwender diese Nanopartikel registriert haben. In der Anlage finden Sie die Korrespondenz. Die Registrierung bei der ECHA wäre Voraussetzung für die Zulassungsdokumente der Bedingten Zulassung für die EMA gewesen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - keine-registrierung-echa-inc000000371290-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-bpr-regulatory-obligations.pdf Anfragenr: 259064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, d.h. Sie bestätigen die nachträgliche Registrierung der Produkte und somit wurden …
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: REACH Registrierung [#259064]
Datum
29. Oktober 2022 12:29
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, d.h. Sie bestätigen die nachträgliche Registrierung der Produkte und somit wurden nicht registrierte Produkte eingesetzt ? Ist das korrekt ? Wenn das korrekt ist, dann müssten jetzt die Sicherheitsberichte vorliegen und da diese im öffentlichen Interesse zum Schutze der Bevölkerung ist, erbitte ich die Offenlegung der Sicherheitsberichte sämtlicher verwendeter Nanopartikel. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schreiben hier über das normale Registrierungsdossier für das Bulkprodukt PEG , …
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: REACH Registrierung [#259064]
Datum
19. November 2022 23:12
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben hier über das normale Registrierungsdossier für das Bulkprodukt PEG , nicht für die PEG Nanopartikel. Liegt Ihnen hierzu der Sicherheitsbericht bzw. die Registrierung vor ? Es entsteht der Eindruck, dass der Unterschied zwischen der Nanoform und der Bulk-Form nicht in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt wird. Gemäß EU-Verordnung 2018/1881 vom 3. Dezember 2018 zur Änderung der Anhänge I, III, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII der EU-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) zwecks Berücksichtigung der Nanoformen von Stoffen müssen Unternehmen, die Nanomaterialien in den Verkehr bringen, die neuen Pflichten der geänderten REACH-Verordnung beachten, die ab 1.1.2020 einzuhalten sind. Neu im Anhang I ist, dass in der Stoffsicherheitsbeurteilung Nanoformen mit berücksichtigt werden sollen. Ferner ist deren sichere Verwendung im Stoffsicherheitsbericht zu beschreiben. https://www.karlsruhe.ihk.de/fachthemen/umwelt/chemikalien/reach/reach-neue-pflichten-fuer-nanomaterialien-ab-1-1-2020-4621628 Von einer generellen Ungefährlichkeit - wie sie beschrieben wird in https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Stoffe-in-Nanoform.pdf?__blob=publicationFile&v=4 - kann nicht einfach ausgegangen werden. NPs ziehen Proteine in Sekundenschnelle an, haben andere Kohäsionseigenschaft, was alles im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden muss. Daher ist der Stoffsicherheitsbericht für Nanomaterialien zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259064/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> warum sind die nicht-registrierten anderen Nanopartikel immer noch in der Verwendung…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: REACH Registrierung [#259064]
Datum
30. November 2022 18:08
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
keine-registrierung-echa-inc000000371290-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-bpr-regulatory-obligations.pdf
94,8 KB
Sehr << Anrede >> warum sind die nicht-registrierten anderen Nanopartikel immer noch in der Verwendung ? Es liegt Ihnen seit langem vor, dass die Registrierung nicht erfolgte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - keine-registrierung-echa-inc000000371290-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-your-enquiry-to-echa-bpr-regulatory-obligations.pdf Anfragenr: 259064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259064/