Reaktivierung der Bahnstreche Geesthacht Hamburg Bergedorf

Anfrage an: Bezirksamt Bergedorf

Aktuelle Widmung der Bahntrasse Bergedorf Geesthacht.
Aktueller Planungsstand für die Reaktivierung
Wie werden die Bahnübergänge gesichert
Wo sind Haltepunkte in Bergedorf, so dass auch Bergedorfer die Bahn nutzen können.
Wie soll der Lärmschutz realisiert werden.
Auf dem Gelände des ehemaligen Containerdorfes Rothenhauschausse konnte aus Lärmschutzgründen keine Wohnbebauung realisiert werden. Über den ablehnende Beschluss gibt es sicher ein schriftliches Dokument. Das hätte ich gerne.

Ergebnis der Anfrage

Es wurden 4 von 5 Punkten nicht beantwortet

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Bergedorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reaktivierung der Bahnstreche Geesthacht Hamburg Bergedorf [#278282]
Datum
7. Mai 2023 20:30
An
Bezirksamt Bergedorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Aktuelle Widmung der Bahntrasse Bergedorf Geesthacht. Aktueller Planungsstand für die Reaktivierung Wie werden die Bahnübergänge gesichert Wo sind Haltepunkte in Bergedorf, so dass auch Bergedorfer die Bahn nutzen können. Wie soll der Lärmschutz realisiert werden. Auf dem Gelände des ehemaligen Containerdorfes Rothenhauschausse konnte aus Lärmschutzgründen keine Wohnbebauung realisiert werden. Über den ablehnende Beschluss gibt es sicher ein schriftliches Dokument. Das hätte ich gerne.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278282/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Bergedorf
Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht Hamburg-Bergedorf
Von
Bezirksamt Bergedorf
Via
Briefpost
Betreff
Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht Hamburg-Bergedorf
Datum
9. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230610-131423.jpg
2,6 MB
Bezirksamt Bergedorf
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag #278282 "Reaktivierung Bah…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag #278282 "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf"
Datum
19. Mai 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #278282 vom 07.05.2023, zunächst an das Bezirksamt Bergedorf, zum Thema "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Das Bezirksamt Bergedorf war sachlich unzuständig und hat Ihren Antrag mit Email vom 16.05.2023 an die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgegeben. Sie werden hierüber postalisch noch eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf, datiert auf den 19.05.2023, erhalten. Ihr Antrag ist über Umwege somit hier im zuständigen Shared-Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 16.05.2023 zugegangen, mit diesem Datum beginnt die Bearbeitungsfrist (1 Monat, bis zum 16.06.2023) zu laufen. Er wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Durch Ihre HmbTG-Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 24.05.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag #278282 "Reaktivierung…
An Bezirksamt Bergedorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag #278282 "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" [#278282]
Datum
10. Juni 2023 13:17
An
Bezirksamt Bergedorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reaktivierung der Bahnstreche Geesthacht Hamburg Bergedorf“ vom 07.05.2023 (#278282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bezirksamt Bergedorf
Bitte Fristen-Neuberechnung beachten! AW: Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem …
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Bitte Fristen-Neuberechnung beachten! AW: Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ neue Fristenberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag #278282 "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" [#278282]
Datum
12. Juni 2023 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> diese Fristenberechnung ist nicht korrekt. Bitte beachten Sie unsere Email vom 19.05.2023 zur FRISTEN-NEUBERECHNUNG aufgrund Zugangs Ihres Antrags an die zuständige BVM erst am 16.05.2023: "hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #278282 vom 07.05.2023, zunächst an das Bezirksamt Bergedorf, zum Thema "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Das Bezirksamt Bergedorf war sachlich unzuständig und hat Ihren Antrag mit Email vom 16.05.2023 an die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgegeben. Sie werden hierüber postalisch noch eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf, datiert auf den 19.05.2023, erhalten. Ihr Antrag ist über Umwege somit hier im zuständigen Shared-Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 16.05.2023 zugegangen, mit diesem Datum beginnt die Bearbeitungsfrist (1 Monat, bis zum 16.06.2023) zu laufen. Er wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld." Somit endet die Frist mit Ablauf des 16.06.2023. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Bergedorf
Mitteilung Fristverlängerung zu Ihrem HmbTG-Antrag "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf"…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Mitteilung Fristverlängerung zu Ihrem HmbTG-Antrag "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" [#278282]
Datum
16. Juni 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfung Ihrer Anfrage #278282 mit Zugang am 16.05.2023 im Shared Service der BWI und BVM nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" erfordert leider eine längere Prüfungszeit als zunächst angenommen. Die von Ihnen gewünschten Informationen können nicht innerhalb der Ausgangsfrist (16.06.2023) zugänglich gemacht werden. Wir unterrichten Sie hiermit gemäß § 13 Absatz 5 HmbTG über die Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate, somit bis zum 17.07.2023 (der 16.07.2023 ist ein Sonntag). Wir bedauern, dass Sie die Beantwortung der Anfrage nicht frühzeitiger erhalten können und bedanken uns für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Bergedorf
Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht Hamburg Bergedorf [#278282] Sehr <&l…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht Hamburg Bergedorf [#278282]
Datum
14. Juli 2023 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet Ihren Antrag # 278282 fristgerecht wie folgt: die angeforderten Unterlagen stehen nicht zur Verfügung bzw. liegen der BVM nicht vor. Die Strecke wurde 1906 mit privatem Kapital errichtet, die nach preußischem Kleinbahngesetz erfolgte vollumfängliche Genehmigung für Eisenbahnbetriebszwecke umfasst auch die bis heute bestehende Widmung. Zum Begriff der Widmung ist darüber hinaus folgendes anzumerken: Den Begriff „Widmung“ an sich kennt das Eisenbahnrecht nicht. Durch die „Baugenehmigung“ einer Eisenbahnanlage nach §18 AEG werden die entsprechenden Flächen, auf denen sich diese Anlagen befinden „für den Bahnbetriebszweck vorbehalten“ und damit dem Bauordnungsrecht entzogen. Erst eine Freistellung vom Bahnbetriebszweck nach §23 AEG „befreit“ die Flächen wieder vom Bahnbetriebszweck. Die Ursprungsgenehmigung nach dem zur Entstehungszeit der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht geltenden Eisenbahnrecht liegt der BVM nicht vor. Die Unternehmensgenehmigung nach §6 AEG für diese Eisenbahnstrecke von Bergedorf bis Landesgrenze an die AKN stammt aus dem Jahr 2009. Erst 2016 wurden Flächen des ehemaligen Bahnhofs Bergedorf aus der Unternehmensgenehmigung herausgenommen, nachdem zuvor eine Rückbaugenehmigung nach §18 AEG erteilt wurde. Dort ist u. a. eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgelegt. Eine Einschränkung auf Güterverkehr gibt es jedoch nicht. Weiterführende Planungen in Richtung einer möglichen, mit einem Streckenausbau verbundenen Nutzung der Strecke durch einen plan- und regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr sollen erst im Laufe des Jahres 2023 gemeinsam von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg angestoßen werden. Eine bisher vorliegende Machbarkeitsstudie zu einer möglichen SPNV-Reaktivierung wurde vom Land Schleswig-Holstein beauftragt, deren Weitergabe an Dritte müsste dort angefragt werden. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Geduld. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und ist abschließend. Mit freundlichen Grüßen