Reaktivierung der Bahnstrecke Borken – Ahaus

Anfrage an: Kreis Borken

Eine Auflistung sämtlicher Dokumente, die dem Kreis Borken oder einer etwaigen anderen, dafür zuständigen Behörde bzgl. einer Reaktivierung der Bahnstrecke Borken-Ahaus vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reaktivierung der Bahnstrecke Borken – Ahaus [#301531]
Datum
29. Februar 2024 10:30
An
Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung sämtlicher Dokumente, die dem Kreis Borken oder einer etwaigen anderen, dafür zuständigen Behörde bzgl. einer Reaktivierung der Bahnstrecke Borken-Ahaus vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301531/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reaktivierung der Bahnstrecke Borken – Ahaus“ vom 29.02.2024 (#301…
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reaktivierung der Bahnstrecke Borken – Ahaus [#301531]
Datum
3. April 2024 08:37
An
Kreis Borken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reaktivierung der Bahnstrecke Borken – Ahaus“ vom 29.02.2024 (#301531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Borken
Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage …
Von
Kreis Borken
Betreff
Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken
Datum
3. April 2024 13:53
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
5,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Reaktivierung der Bahnstrecke Borken-Ahaus vom 29.02.2024 bzw. 03.04.2024. Aufgrund der Tatsache, dass der Kreis Borken seine Zuständigkeit bei Schienenpersonennahverkehr auf einen Zweckverband delegiert hat, kann ich Ihnen nicht unmittelbar weiterhelfen. Gerne möchte ich Ihnen aber anbieten, mich kurz telefonisch zu kontaktieren. Vielleicht können wir gemeinsam schauen, wie ich Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken [#301531] Guten Tag, ich bedanke mich für ihre Rückmeldung. Ich …
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken [#301531]
Datum
3. April 2024 14:26
An
Kreis Borken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für ihre Rückmeldung. Ich denke, dass ich mich mit meinem Anliegen eher dann an den Zweckverband richten kann, sollte ich damit falsch liegen, würde ich mich gerne über eine Rückmeldung freuen. Leider bin ich aus privaten Gründen telefonisch nur selten zu erreichen, sodass ein Mailkontakt für mich ideal ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301531/

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Kreis Borken
AW: Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken [#301531] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: Ihre Anfrage bei der Kreisverwaltung Borken [#301531]
Datum
3. April 2024 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (kurz NWL) ist hier zuständig. Sie finden alle Informationen dazu unter https://www.nwl-info.de/. Falls ich noch etwas für Sie tun kann, oder sich noch Rückfragen ergeben, melden Sie sich gern bei mir. Freundliche Grüße