Reaktivierung von Schienenwegen

Alle Unterlagen zu den folgenden Reaktivierungsprojekten von Schienenwegen in digitaler Form: Lumdatalbahn (Lollar - Londorf, Streckennr. 3705), Horlofftalbahn (Wölfersheim-Södel - Hungen, 3740), Aartalbahn (Wiesbaden - Diez, 3500), Aar-Salbödebahn (Herborn - Niederwalgern, 3953), Gersprenztalbahn (Reinheim - Groß-Bieberau).

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  • Datum
    7. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlag…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reaktivierung von Schienenwegen [#242669]
Datum
7. März 2022 18:47
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zu den folgenden Reaktivierungsprojekten von Schienenwegen in digitaler Form: Lumdatalbahn (Lollar - Londorf, Streckennr. 3705), Horlofftalbahn (Wölfersheim-Södel - Hungen, 3740), Aartalbahn (Wiesbaden - Diez, 3500), Aar-Salbödebahn (Herborn - Niederwalgern, 3953), Gersprenztalbahn (Reinheim - Groß-Bieberau).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242669/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z 4- 028-g-03-04#006 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst erhalten Sie ein Hinweisblat…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Reaktivierung von Schienenwegen [#242669]
Datum
8. März 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
Z 4- 028-g-03-04#006 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst erhalten Sie ein Hinweisblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Mit freundliche Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z 4- 028-g-03-04#006 Sehr Antragsteller/in zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme meiner Fachabteilung vo…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Reaktivierung von Schienenwegen [#242669]
Datum
14. März 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,3 KB


Z 4- 028-g-03-04#006 Sehr Antragsteller/in zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme meiner Fachabteilung vor. Danach obliegt die Prüfung von Angebotskonzepten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wozu auch eine Reaktivierung entsprechender Strecken gehört, gemäß den Regelungen des Hessischen ÖPNV-Gesetzes (ÖPNVG) in der Zuständigkeit der ÖPNV-Aufgabenträger. Für das Land Hessen wurde diesbezüglich - im Gegensatz zu den Regelungen in den anderen Bundeländern - festgelegt, dass die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nicht beim Land, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden liegt (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 ÖPNVG). Die Prüfung von Streckenreaktivierungen ist daher auf der Grundlage der für das Land Hessen getroffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund (im Falle der hier angefragten Strecken in allen Fällen der Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV), die im Rahmen der Aufstellung der Nahverkehrspläne zu erfolgen hat. Für alle der genannten Strecken - mit Ausnahme der Salzbödebahn (hier liegt erst eine Vorstudie vor) - sind daher im Auftrag des RMV (in Kooperation mit den lokalen Aufgabenträgern) Machbarkeitsstudien im Hinblick auf eine Reaktivierung erstellt worden. Ich bitte Sie daher, sich wegen der Machbarkeitsstudien an den RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus) zu wenden. Auftraggeber für die Vorstudie „Reaktivierung Salzbödebahn“ waren der Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf, Bismarckstraße 16b, 35037 Marburg (Lahn) zusammen mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg (Lahn). Mit freundlichen Grüßen