Reallaborgesetz

Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes?
Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist der Stand der Ausarbeitung ei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reallaborgesetz [#304374]
Datum
27. März 2024 13:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304374/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Bürgeranfrage zum Reallabore-Gesetz Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Bürgeranfrage zum Reallabore-Gesetz
Datum
16. April 2024 14:58
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 2024, dessen Eingang wir gerne bestätigen. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?“. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Das BMWK erarbeitet derzeit ein Reallabore-Gesetz gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Im Juli 2023 wurde im Grünbuch Reallabore ein Konzept für das Reallabore-Gesetz und begleitende Maßnahmen veröffentlicht. Bis Ende September 2023 fand dazu eine breite Online-Konsultation und Ressortabfrage statt, wobei über 400 Beiträge eingegangen sind. Diese Beiträge wurden mittlerweile ausgewertet und werden derzeit mit den fachlich zuständigen Ressorts diskutiert. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz soll im Sommer 2024 vorgelegt werden. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen