Rechenmodell der Steuerschätzungen

das Rechenmodell der Steuerschätzungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Rechenmodell der Steuerschätzu…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechenmodell der Steuerschätzungen [#304345]
Datum
27. März 2024 06:56
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Rechenmodell der Steuerschätzungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304345/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az. FM6-0404.3-2/15 Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag bitten Sie um Übersendung des Reche…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Rechenmodell der Steuerschätzungen [#304345]
Datum
26. April 2024 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az. FM6-0404.3-2/15 Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag bitten Sie um Übersendung des Rechenmodells der Steuerschätzungen. Die Steuerschätzungen werden nicht vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sondern vom Arbeitskreis "Steuerschätzungen" erstellt, der als unabhängiger Beirat beim Bundesministerium der Finanzen organisiert ist. Von einzelnen Mitgliedern des Arbeitskreises werden Schätzvorschläge von verschiedenen teilnehmenden Organisationen für alle Steuerarten erstellt. Die Schätzmethoden sind dem Arbeitskreis nicht im Einzelnen bekannt. Die auf sehr unterschiedliche Art und Weise hergeleiteten Schätzvorschläge werden im Arbeitskreis besprochen. Auf diese Weise wird für jede Steuerart der nach Abschluss der Arbeitskreissitzung vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Schätzansatz hergeleitet. Die Steuerschätzerinnen und Steuerschätzer sind bei der Wahl der verwendeten Schätzmethoden frei. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg arbeitet in diesem Gremium mit und leitet aus den bundesweiten Schätzansätzen die Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen im Land ab. Aus diesen Erläuterungen wird ersichtlich, dass es in den Akten des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg kein durchgehendes Rechenmodell der Steuerschätzungen gibt, das übersandt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen