Rechnung Backwaren

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Rechnung für Seelen, die am Freitagabend, 12. Mai 2023, beim Empfang im sog. Hagnauer Gwandhaus anlässlich der Verabschiedung des Landrats Lothar Wölfle aus dem Amt durch den Landkreistag Baden-Württemberg ausgegeben wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Gerhard Engel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechnung für Seelen, die am Freita…
An Landkreistag Baden-Württemberg Details
Von
Gerhard Engel
Betreff
Rechnung Backwaren [#304218]
Datum
26. März 2024 00:28
An
Landkreistag Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechnung für Seelen, die am Freitagabend, 12. Mai 2023, beim Empfang im sog. Hagnauer Gwandhaus anlässlich der Verabschiedung des Landrats Lothar Wölfle aus dem Amt durch den Landkreistag Baden-Württemberg ausgegeben wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Engel Anfragenr: 304218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304218/ Postanschrift Gerhard Engel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreistag Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Engel, der Landkreistag Baden-Württemberg fällt als Verein nicht in den Anwendungsbereich des …
Von
Landkreistag Baden-Württemberg
Betreff
Rechnung Backwaren [#304218]
Datum
5. April 2024 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Engel, der Landkreistag Baden-Württemberg fällt als Verein nicht in den Anwendungsbereich des LIFG. Er ist keine juristische Person des öffentlichen Rechts und nimmt keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr (siehe § 2 Abs. 1 LIFG). Auch als juristische Person des Privatrechts nimmt er keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr (siehe § 2 Abs. 4 LIFG). Somit ist der Anwendungsbereich des LIFG nicht eröffnet. Eine Anfrage nach dem UVwG bzw. dem VIG ist bei Bewirtungskosten ebenfalls nicht einschlägig. Freundliche Grüße

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Gerhard Engel
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich betrachte die Anfrage damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grü…
An Landkreistag Baden-Württemberg Details
Von
Gerhard Engel
Betreff
AW: Rechnung Backwaren [#304218]
Datum
5. April 2024 14:10
An
Landkreistag Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich betrachte die Anfrage damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Engel Anfragenr: 304218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304218/ Postanschrift Gerhard Engel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>