Rechnung über die Entwicklung des BMF-Webauftritts

Die (Schluss-)Rechnung der ]init[ AG für digitale Kommunikation über die Entwicklung des Internetauftritts des Bundesministeriums der Finanzen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die (Schluss-)Rechnung der ]init[ AG …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnung über die Entwicklung des BMF-Webauftritts [#300659]
Datum
20. Februar 2024 17:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die (Schluss-)Rechnung der ]init[ AG für digitale Kommunikation über die Entwicklung des Internetauftritts des Bundesministeriums der Finanzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300659/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Gz.: V B 3 - O 1004/24/10063 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 20. Februar 2024 ist im Bun…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20. Februar 2024 - Rechnung über die Entwicklung des BMF-Webauftritts [#300659]
Datum
19. März 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Gz.: V B 3 - O 1004/24/10063 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 20. Februar 2024 ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem oben benannten Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es leider zu Verzögerungen kommen. Eine Bescheidung kann daher ggfs. nicht innerhalb der Monatsfrist im Sinne von § 7 Absatz 5 IFG erfolgen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist; weitere Nachricht erfolgt so bald wie möglich. Mit freundlichen Grüßen