Rechnungen an die CDU wegen Transport von BK Merkel für Wahlkampftermine für die BTW 2017

Laut dem Pressebericht bezahlt die CDU für Flüge der Flugbereitschaft des BMVg für Wahlkampftermine von BK Merkel für den BTW 2017.

Bitte senden Sie mir Kopien der Rechnungen aus dem Jahr 2017 zu die das BMVg an die CDU geschickt hat. Personenbezogene Informationen können geschwärzt werden.

Pressebericht: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-im-wahlkampf-reisen-mit-luftwaffe-helikopter-a-1164636.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Presseb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnungen an die CDU wegen Transport von BK Merkel für Wahlkampftermine für die BTW 2017 [#24457]
Datum
27. August 2017 19:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Pressebericht bezahlt die CDU für Flüge der Flugbereitschaft des BMVg für Wahlkampftermine von BK Merkel für den BTW 2017. Bitte senden Sie mir Kopien der Rechnungen aus dem Jahr 2017 zu die das BMVg an die CDU geschickt hat. Personenbezogene Informationen können geschwärzt werden. Pressebericht: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-im-wahlkampf-reisen-mit-luftwaffe-helikopter-a-1164636.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
11. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
79,2 KB
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort Antwort
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
6. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort [#24457] Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme noch einmal auf meine IFG Anfrage zurück. Ich habe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort [#24457]
Datum
5. Februar 2018 13:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme noch einmal auf meine IFG Anfrage zurück. Ich habe nun die Nachfrage ob für die Transporte die Luftverkehrabgabe / Luft­ver­kehrs­teu­er (Luftverkehrsteuergesetz) durch die BPol entrichtet worden ist. Das Luftverkehrsteuergesetz sieht ja auch eine Erhebung bei Drehflüglern vor. §5 Abs 2. sieht die Steuerbefreiung nach "Abflüge von Fluggästen in Flugzeugen oder Drehflüglern, wenn der Flug ausschließlich militärischen oder anderen hoheitlichen Zwecken dient;" vor. Dies ist auch bei Flügen der BK'in in Rahmen von hoheitlichen Zwecken aus Terminlichen und Sicherheitsgründen unerlässlich. Da aber die BK'in die Flüge für Wahlkampftermine genutzt hat und die entsprechenden Vollkosten bezahlt hat, stelle ich mir die Frage ob die entsprechenden Steuern vom BMVg erhoben worden sind und diese auch abgeführt worden sind. Bitte klären Sie mich auf. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort Antwort
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
1. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
440,9 KB
Antwort