Rechnungen für Unterbringung Delegationen, Gäste, Mitarbeiter in Trump International Hotel Washington DC der Jahre 2017-2020

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bitte senden Sie mir alle Rechnungen aus 2017, 2018, 2019 und soweit aus 2020 vorliegen zu, wo Sie Mitarbeiter, Gäste oder Delegationen im Hotel "Trump International Hotel Washington DC - 1100 Pennsylvania Ave NW, Washington, DC 20004, Vereinigte Staaten" untergebracht haben.

Der Hintergrund der Anfrage können Sie dem Spiegel Online Artikel entnehmen.

Aufgrund meiner Wissenschaftlichen Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg bitte ich von Gebühren abzusehen.

Danke.

"Das nahe dem Weißen Haus gelegene Trump International Hotel ist seit Trumps Wahlsieg bei ausländischen Regierungsmitgliedern und Unternehmen besonders beliebt. So gab die saudi-arabische Regierung in dem Fünf-Sterne-Hotel Medienberichten zufolge mehr als 270.000 Dollar aus, das Telekommunikationsunternehmen T-Mobile fast 200.000 Dollar. Kritiker argumentieren, damit solle das Wohlwollen des Präsidenten gewonnen werden." - Quelle:
https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-ermittlungen-um-hotel-von-donald-trump-in-washington-duerfen-fortgesetzt-werden-a-671da71c-4095-4e41-b9a2-44eca18e7497

Ergebnis der Anfrage

Das Auswärtige Amt übernachtete glücklicherweise nicht in dem Hotel von Trump.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnungen für Unterbringung Delegationen, Gäste, Mitarbeiter in Trump International Hotel Washington DC der Jahre 2017-2020 [#186763]
Datum
15. Mai 2020 14:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Rechnungen aus 2017, 2018, 2019 und soweit aus 2020 vorliegen zu, wo Sie Mitarbeiter, Gäste oder Delegationen im Hotel "Trump International Hotel Washington DC - 1100 Pennsylvania Ave NW, Washington, DC 20004, Vereinigte Staaten" untergebracht haben. Der Hintergrund der Anfrage können Sie dem Spiegel Online Artikel entnehmen. Aufgrund meiner Wissenschaftlichen Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg bitte ich von Gebühren abzusehen. Danke. "Das nahe dem Weißen Haus gelegene Trump International Hotel ist seit Trumps Wahlsieg bei ausländischen Regierungsmitgliedern und Unternehmen besonders beliebt. So gab die saudi-arabische Regierung in dem Fünf-Sterne-Hotel Medienberichten zufolge mehr als 270.000 Dollar aus, das Telekommunikationsunternehmen T-Mobile fast 200.000 Dollar. Kritiker argumentieren, damit solle das Wohlwollen des Präsidenten gewonnen werden." - Quelle: https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-ermittlungen-um-hotel-von-donald-trump-in-washington-duerfen-fortgesetzt-werden-a-671da71c-4095-4e41-b9a2-44eca18e7497
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186763 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Rechnungen für Unterbringung Delegationen, Gäste, Mitarbeiter in Trump International Hotel Washington DC der Jahre 2017-2020, Vg. Nr. 195-2020
Datum
20. Mai 2020 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Es erfolgten keine Übernachtungen in dem Hotel
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
448,4 KB
Es erfolgten keine Übernachtungen in dem Hotel