Rechnungen von RWE zur Nutzung von Fahrzeugen

Im Nutzungsvertrag zwischen der RWE Power AG und dem Land Nordrhein-Westfalen, vom (vermutlich – schwer lesbar) 14.12.2022 wurde unter Punkt 3 vereinbart, u.a. Fahrzeuge zu „marktüblichen Entgelten“ dem Nutzer zu überlassen (vgl. https://fragdenstaat.de/a/267570).

Bitte übersenden Sie mir die dazu gestellten Rechnungen der RWE Power AG, Zahlungsbelege oder vergleichbare Unterlagen aus denen die gezahlten Beträge hervorgehen. Da es sich um „marktübliche Entgelte“ handelt, sind diese nicht als Geschäftsgeheimnisse einzustufen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Rechnungen von RWE zur Nutzung von Fahrzeugen [#269224]
Datum
1. Februar 2023 15:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Nutzungsvertrag zwischen der RWE Power AG und dem Land Nordrhein-Westfalen, vom (vermutlich – schwer lesbar) 14.12.2022 wurde unter Punkt 3 vereinbart, u.a. Fahrzeuge zu „marktüblichen Entgelten“ dem Nutzer zu überlassen (vgl. https://fragdenstaat.de/a/267570). Bitte übersenden Sie mir die dazu gestellten Rechnungen der RWE Power AG, Zahlungsbelege oder vergleichbare Unterlagen aus denen die gezahlten Beträge hervorgehen. Da es sich um „marktübliche Entgelte“ handelt, sind diese nicht als Geschäftsgeheimnisse einzustufen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 269224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269224/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) v…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag Kronmüller, Max - Rechnungen von RWE zur Nutzung von Fahrzeugen [#269224]
Datum
24. Februar 2023 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,7 KB


Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 01.02.2023. Das IFG NRW stellt auf in der angerufenen Behörde (Ministerium des Innern des Landes NRW) vorhandene Informationen ab (§4 Abs. 1 IFG NRW). Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vor. Ich bedaure Ihnen keine anderslautende Auskunft erteilen zu können. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen