Rechnungslegung der Fraktionen im Hessischen Landtag
Auskunftsanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 FrakG müssen die Landtagsfraktionen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahre ihre Rechnungslegung vorlegen, die auch als Drucksache des Landtages veröffentlicht wird (§ 8 FrakG).
Im Dokumentationssystem ist die letzte veröffentlichte Rechnungslegung auf Drucksache 19/4617 für das Jahr 2014 veröffentlicht, die am 06.03.2017 publiziert wurde. § 6 Abs. 5 FrakG sind die Zuschüsse an die Landtagsfraktionen solange zurückzuhalten, wenn die Fraktionen mit der Rechnungslegung in Verzug sind. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ermessensvorschrift, sondern eine zwingende gesetzliche Anordnung.
Ich bitte daher um Auskunft
1) wann eine Veröffentlichung der Fraktionsrechenlegungen für die Jahre 2015-17 erfolgt
2) wann der Landtagspräsident gem. § 6 Abs. 5 FrakG die Auszahlung der Zuschüsse an die Fraktionen seit 2007 verhängt hat.
Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Oktober 2018
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30. November 2018
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