Rechnungsprüfungsamt - Beschlussvorlage SpoGe/0008/2023 vom 05.05.2023 - zuwendungsfähige Kosten
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste/Datei, aus der hervorgeht, welche Beträge an Investitionsförderung, u.a. nach Prüfung einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung, an die Sportvereine als zuwendungsfähige Kosten von der Stadt Fürth ausbezahlt wurden.
Ein berechtigtes Interesse ist durch öffentliche Berichterstattung zur städtischen Sportförderung gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum14. Juli 2023
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16. September 2023
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