Rechnungsprüfungsamt - Beschlussvorlage SpoGe/0008/2023 vom 05.05.2023 - zuwendungsfähige Kosten

Antrag nach BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste/Datei, aus der hervorgeht, welche Beträge an Investitionsförderung, u.a. nach Prüfung einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung, an die Sportvereine als zuwendungsfähige Kosten von der Stadt Fürth ausbezahlt wurden.

Ein berechtigtes Interesse ist durch öffentliche Berichterstattung zur städtischen Sportförderung gegeben.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste/Datei, aus der hervor…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnungsprüfungsamt - Beschlussvorlage SpoGe/0008/2023 vom 05.05.2023 - zuwendungsfähige Kosten [#283941]
Datum
14. Juli 2023 21:51
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste/Datei, aus der hervorgeht, welche Beträge an Investitionsförderung, u.a. nach Prüfung einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung, an die Sportvereine als zuwendungsfähige Kosten von der Stadt Fürth ausbezahlt wurden. Ein berechtigtes Interesse ist durch öffentliche Berichterstattung zur städtischen Sportförderung gegeben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283941/
Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bürgermeister- und Presseamt am 17.07.2023 …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Rechnungsprüfungsamt - Beschlussvorlage SpoGe/0008/2023 vom 05.05.2023 - zuwendungsfähige Kosten [#283941]
Datum
31. August 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bürgermeister- und Presseamt am 17.07.2023 an das Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Fürth als zuständiges Fachamt weitergeleitet hat. Folgende Rückmeldung können wir Ihnen geben: Wir können in der Aussage, dass „ein berechtigtes Interesse durch öffentliche Berichterstattung gegeben sei“, Ihr tatsächlich berechtigtes Interesse nicht erkennen. Gem. Art. 39 Abs. 1 s.1 BayDSG ist dieses jedoch glaubhaft darzulegen. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine Anfrage, deren Beantwortung keinesfalls mehr im Bereich der einfachen und somit kostenlosen Anfragen eingeordnet werden kann. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte liegen nicht unmittelbar in Datei- bzw. Aktenform vor und müssen zunächst ausgearbeitet und hergestellt werden. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, bitten wir zunächst um eine glaubhafte und dem Gesetz entsprechende Darlegung Ihres tatsächlich berechtigten Interesses. Wir würden Ihnen daraufhin die dementsprechend anfallenden Kosten für die Beantwortung der Anfrage benennen. Alternativ können wir Ihnen auch gerne anbieten, die von Ihnen gewünschten Auskünfte in einem persönlichen Gespräch vor Ort in der Stadt Fürth zu erörtern. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine inhaltliche Anfrage ist zu zuwendungsfähigen Kosten ist weiterhin unbeanwort…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[#283941 vom 14.07.2023] Rechnungsprüfungsamt - Beschlussvorlage SpoGe/0008/2023 vom 05.05.2023 - zuwendungsfähige Kosten [#283941]
Datum
6. November 2023 07:19
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine inhaltliche Anfrage ist zu zuwendungsfähigen Kosten ist weiterhin unbeanwortet. Ein berechtigtes Interesse ist durch öffentliche Berichterstattung sowie die allgemeinen Haushaltsgrundsätze gemäß Art. 61 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gegeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283941/