Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1
BMVg
RO I 1 Az 39-22-17/A5
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz
Bezug: Ihr Antrag vom 14. März 2024
Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg.
Zu Ihrem Antrag vom 14. März 2024 ist anzumerken, dass dieser nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst ist. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind.
Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, sondern bitten vielmehr um Erkenntnisse und Hintergrundinformationen zu der von Ihnen vorgetragenen Frage.
Die von Ihnen erbetene Auskunft kann daher nicht auf der Grundlage des IFG erfolgen.
Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog des Hauses zu wenden.
Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>" (Internetseite:
www.bundeswehr.de<
http://www.bundeswehr.de>) verwenden oder Ihre Anfrage über das Kontaktformular im Internet stellen:
https://www.bmvg.de/de/kontakt.
Sollten Sie eine förmliche Bescheidung Ihres Antrages wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen