Sehr << Antragsteller:in >>
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Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen:
Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche
Kostenübersicht
Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen:
Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche
a) Aktenauskunft
1. mündliche Auskunft 5 – 10 €
2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 €
b) Akteneinsicht
1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 €
2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 €
c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 €
d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 €
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an der Anfrage/Bearbeitung mit der genannten Rechnungsstellung festhalten möchten.
Mit freundlichen Grüßen