Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen

Wie genau wird sichergestellt, dass die in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen über ihre Rechte aufgeklärt werden? Wie erfahren Sie, wer ihr Verfahrenspfleger ist? Wie wird das alles dokumentiert? Warum gibt es keine aushangpflichtigen Gesetze in der Psychiatrie?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie genau wird sichergestellt, dass die…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
2. April 2023 14:13
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie genau wird sichergestellt, dass die in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen über ihre Rechte aufgeklärt werden? Wie erfahren Sie, wer ihr Verfahrenspfleger ist? Wie wird das alles dokumentiert? Warum gibt es keine aushangpflichtigen Gesetze in der Psychiatrie?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/274633/upload/68336b59ffc2cfc4eef7c4eac293c495aea68a07/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 02.04.2023 an den Webservice fragdenstaat.de wurde zustän…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
5. April 2023 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 02.04.2023 an den Webservice fragdenstaat.de wurde zuständigkeitshalber an das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weitergeleitet. Sie erhalten in Kürze eine Antwort auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.04.2023. Diese wurde dem Nds. Ministeri…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
6. April 2023 07:29
Status
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4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.04.2023. Diese wurde dem Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zuständigkeitshalber zur Beantwortung übersandt, was ich hiermit gern tue. Grundsätzlich richtet sich die Rechtsstellung der in einer psychiatrischen Einrichtung Niedersachsens untergebrachten Person nach dem Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranken (NPsychKG). Die von Ihnen gestellten Fragen zu den Rechten von in einer Psychiatrie untergebrachten Personen beantworte ich wie folgt: 1) Wie genau wird sichergestellt, dass die in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen über ihre Rechte aufgeklärt werden? Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 NPsychKG wird die untergebrachte Person unverzüglich über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet. Hat sie eine gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreterin oder einen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter, so soll diese oder dieser Gelegenheit erhalten, an der Unterrichtung teilzunehmen. Ist der Vertreterin oder dem Vertreter die Teilnahme nicht möglich, so ist sie oder er unverzüglich zu unterrichten. (§ 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 NPsychKG) 2) Wie erfahren sie, wer ihr Verfahrenspfleger ist? Das zuständige Betreuungsgericht hat der oder dem Betroffenen eine/n geeignete/n Verfahrenspfleger/in zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. (§ 317 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)). Bestellt das Gericht dem Betroffenen keine/n Verfahrenspfleger/in, ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme genehmigt oder angeordnet wird, zu begründen. (§ 319 Abs. 2 FamFG). Das Gericht hat den oder die Betroffene vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. (§ 319 Abs. 1 S. 1 FamFG) Hat das Gericht den oder die Betroffene nach § 317 eine/n Verfahrenspfleger/in bestellt, soll die persönliche Anhörung in deren/dessen Anwesenheit stattfinden. (§ 319 Abs. 2 S. 2 FamFG) Der/Die Verfahrenspfleger/in hat den Betroffenen über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren und ihn bei Bedarf bei der Ausübung seiner Rechte im Verfahren zu unterstützen. (§ 276 FamFG) In der Regel wird die untergebrachte Person ihre/n oder seine/n Verfahrenpfleger/in bei der Anhörung durch das Gericht kennenlernen. Auch ist das Informieren und Unterstützen der untergebrachten Person nur dann möglich, wenn sich der/die Verfahrenspfleger/in mit der untergebrachten Person in Verbindung setzt. 3) Wie wird das alles dokumentiert? Sobald die betreffende Person in der Klinik aufgenommen ist, ist diese für die Dokumentation zuständig. Diese wird in der Patientenakte vorgenommen. 4) Warum gibt es keine aushangpflichtigen Gesetze in der Psychiatrie? Die Entscheidung darüber, was in den Räumlichkeiten der Kliniken ausgehängt wird, obliegt den Klinikleitungen. Die Patienten können sich bei Bedarf an das Personal der Station oder an die oder den Patientenfürsprecher/in der Einrichtung wenden. 5) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft. Der Anspruch auf Auskunft über die nach dem NPsychKG gespeicherten personenbezogenen Daten kann durch die Auskunft einer Ärztin oder eines Arztes erfüllt werden. In der Regel erteilen diese die Auskunft auch. Die Erteilung einer Auskunft kann über § 9 Abs. 2 NDSG hinaus auch abgelehnt werden, soweit und solange der Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen gefährdet werden würden. (§ 36 NPsychKG) Wenn eine Person Akteneinsicht in ihre Krankenhausakten begehrt, muss sie sich an die entsprechende Einrichtung wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr geschätzte Antwort. Das Problem ist, dass d…
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Betreff
AW: WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
11. April 2023 23:20
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr geschätzte Antwort. Das Problem ist, dass die Menschen in den Psychiatrien ihre Rechte überwiegend nicht kennen. Sie haben kein Papier, keine Briefumschläge, keine Briefmarken, keine Stifte, keine Anschriften und wenn man Sie nach dem Betreuer oder Verfahrenspfleger fragt, müssen sie auf der Station nachfragen, weil sie oft nicht wissen, wer das eigentlich ist. Sie wissen nicht, wie lange sie dort sind, welcher Tag ist oder welche Uhrzeit. Wie sollen diese Menschen so ihre Grundrechte wahrnehmen? Sie können auch keine Notrufnummern wählen, stattdessen rufen Sie mich an, in dem Wissen, ihr Leben dafür zu riskieren, dass sie sich bei mir Hilfe holen. Wie viele dokumentierte Besuche von rechtlichen Betreuern und Verfahrenspflegern in Niedersachsen gibt es im Jahr 2022 in der Psychatrie? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/274633/upload/68336b59ffc2cfc4eef7c4eac293c495aea68a07/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Justizministerium
AW: WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633] Sehr << Antragstel…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
18. April 2023 11:35
Status
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4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung zu meiner E-Mail vom 06.04.2023 kann ich Ihnen auf Ihre Nachfragen folgendes mitteilen: 1) Kontaktaufnahmen Das Land Niedersachsen hat mit der Fachaufsicht durch das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und den Besuchskommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung zwei Kontrollgremien, die regelmäßig die psychiatrischen Einrichtungen in Niedersachsen besuchen und sich insbesondere auch über die Situationen auf den Akutstationen ein Bild machen. Die von Ihnen geschilderten Zustände können für Niedersachsen nicht bestätigt werden. 2) Anzahl Besuche von rechtlichen Betreuern und Verfahrenspflegern Uns liegen keine Daten zu der Anzahl der Besuche von rechtlichen Betreuern und Verfahrenspflegern in niedersächsischen Psychiatrien vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633] Guten Tag, Sehr <<…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rechte der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Personen [#274633]
Datum
20. April 2023 17:38
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die geschätzte Rückmeldung. Richtig, die Beweismittel, die ich diesbezüglich einem Beamten übergab, welche die von mir geschilderten Zustände bestätigten, wurden von diesem gelöscht. Die Zustände sind dennoch genau wie von mir beschrieben. Auch trotz schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Patientenschutzbeauftragten vor Ort tut sich nichts. Dass man dort kein Papier, keine Stifte und keine Briefmarken etc. erhält, und keine Kontaktdaten eines Verfahrenspflegers erhält, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Und auch, dass es einen Reinigungsdienst gibt, obwohl nicht gereinigt wird. Ich kenne die dreckigen Badezimmer. Machen Sie sich bitte ein aktuelles Bild. Da man vergessen hat, mir die Unterzeichnung der Hausordnung abzuverlangen, finden Sie hier ein paar Impressionen, welche ich nicht dem Beamten zur Verfügung gestellt hatte. Daraus geht auch hervor, dass der Rettungsplan (Bild aus Oktober 22) nicht aktuell ist und zudem auch noch falsch. Ich war vor Ort und habe mich erkundigt, dass die Menschen immer noch keine Seife und kein Desinfektionsmittel gestellt bekommen. Bitte kümmern Sie sich um diese belegte Menschenrechtsverletzung in Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - img-20221014-140321.jpg - img-20221017-103210.jpg - img-20221017-103214.jpg - img-20221017-103218.jpg - img-20221017-103220.jpg - img-20221017-103230.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - img-20221017-103233.jpg - img-20221017-103240.jpg Anfragenr: 274633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/274633/upload/68336b59ffc2cfc4eef7c4eac293c495aea68a07/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>