Rechte und Pflichten aus Mietvertrag mit der Deutschen Bahn bzgl. Fläche "Alter Görlitzer Bahndamm"

Ich möchte Einsicht nehmen in den Mietvertrag des Bezirksamtes Treptow Köpenick und der Deutschen Bahn bzgl. der Fläche "Alter Görlitzer Bahndamm".

Alternativ möchte ich wissen, welche Rechte und Pflichten sich die Vertragsparteien hinsichtlich Reinigung, Müllentsorgung, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie Denkmalschutzvorkehrungen gegenseitig auferlegen, bzw. einräumen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich mö…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechte und Pflichten aus Mietvertrag mit der Deutschen Bahn bzgl. Fläche "Alter Görlitzer Bahndamm" [#277922]
Datum
3. Mai 2023 16:45
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Einsicht nehmen in den Mietvertrag des Bezirksamtes Treptow Köpenick und der Deutschen Bahn bzgl. der Fläche "Alter Görlitzer Bahndamm". Alternativ möchte ich wissen, welche Rechte und Pflichten sich die Vertragsparteien hinsichtlich Reinigung, Müllentsorgung, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie Denkmalschutzvorkehrungen gegenseitig auferlegen, bzw. einräumen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277922/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 03.05.2023 in obiger…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Rechte und Pflichten aus Mietvertrag mit der Deutschen Bahn bzgl. Fläche "Alter Görlitzer Bahndamm" [#277922]
Datum
8. Mai 2023 19:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 03.05.2023 in obiger Sache, welche mir am 08.05.2023 zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrünGSO-09.15/04.06-01-03/23 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 100 Euro). Die Aktenauskunft ist im vorliegenden Fall als einfache schriftliche Auskunft oder Einsicht (s. a. Tarifstelle 1004) verursacht, einzustufen. Demzufolge würden die Gebühren für die begehrte Auskunft vsl. einem Stundensatz für einen Beschäftigten des gehobenen Dienstes, also 78,24 € entsprechen. Hinzu kämen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern zuvor auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren (ich würde eine Einsichtnahme vorschlagen), sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Vielen Dank. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen