Rechte von Behinderten

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie reagieren Sie zeitlich, inhaltlich und strukturell auf Fehlverhalten, Gesetzesverstösse und Willkür von Behörden und Behördenmitarbeitern, wenn Ihnen das bekannt wird? Wie ist dann Ihr Vorgehen, wenn Sie "nur" eine beratende Funktion inne haben? Wann können sich Betroffene an Sie wenden oder werden diese grundsätzlich an die Behindertenbeauftragten der Kommunen oder Landkreise verwiesen. Setzen Sie sich persönlich für schwerwiegende Fälle ein und gehen Sie persönlich einzelnen Fällen nach? Was kann ich tun, wenn Behindertenbeauftragte der Kommunen oder Landkreise nicht aktiv werden? Hat grundsätzliches Fehlverhalten von Behörden und Behördenmitarbeitern Konsequenzen? In welcher Form können Sie darauf Einfluss nehmen und welcher Handlungsspielraum obliegt Ihnen?

Warum haben Behindertenbeauftragte grundsätzlich nur eine beratende Funktion und können nicht in Verwaltungsakte Einfluss nehmen, um Willkür, Fehlverhalten und Machtmissbrauch gegenüber Behinderten zu vermeiden? Ist es auf Reagierungsebene geplant dies zu ändern und Behindertenbeauftragte handlungsfähiger zu machen?
Aus welchen Gründen haben Behindertenbeauftragte nur beratende Funktion.

Ist es Ihnen möglich in laufende Verwaltungsakte Einfluss zu nehmen oder Einfluss nehmen zu lassen?

Sind alle Arten von Behinderungen im Behindertenrecht hinterlegt bzw. werden gleichberechtigt?

Wie wird die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wahrgenommen, umgesetzt und gelebt, auch bei Gerichten?

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechte von Behinderten [#270469]
Datum
15. Februar 2023 20:17
An
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie reagieren Sie zeitlich, inhaltlich und strukturell auf Fehlverhalten, Gesetzesverstösse und Willkür von Behörden und Behördenmitarbeitern, wenn Ihnen das bekannt wird? Wie ist dann Ihr Vorgehen, wenn Sie "nur" eine beratende Funktion inne haben? Wann können sich Betroffene an Sie wenden oder werden diese grundsätzlich an die Behindertenbeauftragten der Kommunen oder Landkreise verwiesen. Setzen Sie sich persönlich für schwerwiegende Fälle ein und gehen Sie persönlich einzelnen Fällen nach? Was kann ich tun, wenn Behindertenbeauftragte der Kommunen oder Landkreise nicht aktiv werden? Hat grundsätzliches Fehlverhalten von Behörden und Behördenmitarbeitern Konsequenzen? In welcher Form können Sie darauf Einfluss nehmen und welcher Handlungsspielraum obliegt Ihnen? Warum haben Behindertenbeauftragte grundsätzlich nur eine beratende Funktion und können nicht in Verwaltungsakte Einfluss nehmen, um Willkür, Fehlverhalten und Machtmissbrauch gegenüber Behinderten zu vermeiden? Ist es auf Reagierungsebene geplant dies zu ändern und Behindertenbeauftragte handlungsfähiger zu machen? Aus welchen Gründen haben Behindertenbeauftragte nur beratende Funktion. Ist es Ihnen möglich in laufende Verwaltungsakte Einfluss zu nehmen oder Einfluss nehmen zu lassen? Sind alle Arten von Behinderungen im Behindertenrecht hinterlegt bzw. werden gleichberechtigt? Wie wird die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wahrgenommen, umgesetzt und gelebt, auch bei Gerichten? Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270469/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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