Rechtfertigung von Schulen in freier Trägerschaft
-Antwort auf folgende Frage:
In Bielefeld gibt es Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren und zu einem Großteil von der Allgemeinheit finanziert werden, aber unter der Kontrolle des jeweiligen Schulträgers stehen.
Wie rechtfertigen sie die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren speziell in der Stadt Bielefeld?
-Antwort auf folgende Fragen:
Warum sind für einige Bielefelder keine Schule in öffentlicher Trägerschaft, sondern nur Schulen in freier Trägerschaft gut erreichbar?
Warum wird keine Schule in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet?
-Antwort auf folgende Frage:
Ermöglichen solche Schulen, die einen Elternbeitrag zur Mitfinanzierung erheben, nicht einen Bildungsvorteil von Kindern aus finanzstarken Elternhäusern?
-Antwort auf folgenden Frage:
Welche Richtlinien gibt es beim festlegen des Elternbeitrages?
-Antwort auf folgende Frage:
Welchen Vorteil können Schulen in freier Trägerschaft ihren Schülern im Gegensatz zu öffentlichen Schulen bieten bzw. worin bestehen die Unterschiede?
-Antwort auf folgende Frage:
Wie kontrolliert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Nordrhein-Westfalen) bzw. das Schulamt für die Stadt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) die Schulen in freier Trägerschaft.
-Die zur Verfügung stehenden Statistiken und Informationen die die Situation von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die Situation von Schulen in freier Trägerschaft (sowohl bei Ersatzschulen als auch bei Ergänzungsschulen) getrennt voneinander darstellen, insbesondere den Leistungen der Schüler und die jeweiligen Abschlussnoten beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
(alle aufgeführten Punkte beziehen sich auf die Situation in der Stadt Bielefeld)
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Januar 2016
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20. Februar 2016
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