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Rechtfertigung von Schulen in freier Trägerschaft

-Antwort auf folgende Frage:
In Bielefeld gibt es Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren und zu einem Großteil von der Allgemeinheit finanziert werden, aber unter der Kontrolle des jeweiligen Schulträgers stehen.
Wie rechtfertigen sie die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren speziell in der Stadt Bielefeld?

-Antwort auf folgende Fragen:
Warum sind für einige Bielefelder keine Schule in öffentlicher Trägerschaft, sondern nur Schulen in freier Trägerschaft gut erreichbar?
Warum wird keine Schule in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet?

-Antwort auf folgende Frage:
Ermöglichen solche Schulen, die einen Elternbeitrag zur Mitfinanzierung erheben, nicht einen Bildungsvorteil von Kindern aus finanzstarken Elternhäusern?

-Antwort auf folgenden Frage:
Welche Richtlinien gibt es beim festlegen des Elternbeitrages?

-Antwort auf folgende Frage:
Welchen Vorteil können Schulen in freier Trägerschaft ihren Schülern im Gegensatz zu öffentlichen Schulen bieten bzw. worin bestehen die Unterschiede?

-Antwort auf folgende Frage:
Wie kontrolliert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Nordrhein-Westfalen) bzw. das Schulamt für die Stadt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) die Schulen in freier Trägerschaft.

-Die zur Verfügung stehenden Statistiken und Informationen die die Situation von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die Situation von Schulen in freier Trägerschaft (sowohl bei Ersatzschulen als auch bei Ergänzungsschulen) getrennt voneinander darstellen, insbesondere den Leistungen der Schüler und die jeweiligen Abschlussnoten beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

(alle aufgeführten Punkte beziehen sich auf die Situation in der Stadt Bielefeld)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtfertigung von Schulen in freier Trägerschaft [#12573]
Datum
19. Januar 2016 22:06
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: In Bielefeld gibt es Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren und zu einem Großteil von der Allgemeinheit finanziert werden, aber unter der Kontrolle des jeweiligen Schulträgers stehen. Wie rechtfertigen sie die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft die als Ersatzschulen fungieren speziell in der Stadt Bielefeld? -Antwort auf folgende Fragen: Warum sind für einige Bielefelder keine Schule in öffentlicher Trägerschaft, sondern nur Schulen in freier Trägerschaft gut erreichbar? Warum wird keine Schule in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet? -Antwort auf folgende Frage: Ermöglichen solche Schulen, die einen Elternbeitrag zur Mitfinanzierung erheben, nicht einen Bildungsvorteil von Kindern aus finanzstarken Elternhäusern? -Antwort auf folgenden Frage: Welche Richtlinien gibt es beim festlegen des Elternbeitrages? -Antwort auf folgende Frage: Welchen Vorteil können Schulen in freier Trägerschaft ihren Schülern im Gegensatz zu öffentlichen Schulen bieten bzw. worin bestehen die Unterschiede? -Antwort auf folgende Frage: Wie kontrolliert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Nordrhein-Westfalen) bzw. das Schulamt für die Stadt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) die Schulen in freier Trägerschaft. -Die zur Verfügung stehenden Statistiken und Informationen die die Situation von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die Situation von Schulen in freier Trägerschaft (sowohl bei Ersatzschulen als auch bei Ergänzungsschulen) getrennt voneinander darstellen, insbesondere den Leistungen der Schüler und die jeweiligen Abschlussnoten beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. (alle aufgeführten Punkte beziehen sich auf die Situation in der Stadt Bielefeld)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr <Information-entfernt> das staatliche Schulamt für die Stadt Bielefeld, Untere Schulaufsichtsbehörde, …
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Rechtfertigung von Schulen in freier Trägerschaft [#12573]
Datum
20. Januar 2016 20:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> das staatliche Schulamt für die Stadt Bielefeld, Untere Schulaufsichtsbehörde, hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Ich antworte Ihnen hiermit aus Sicht der Stadt Bielefeld, also des kommunalen, öffentlichen Schulträgers. Meine Antworten finden Sie unten in rot bei Ihren Fragen. In diesem Umfang berechne ich wegen Geringfügigkeit noch keine Gebühr, sollten zusätzliche bzw. umfangreichere Auskünfte erfragt werden, behalte ich mir die Gebührenberechnung für den Gesamtaufwand inkl. dieser Antwort aber vor. Bearbeitungszeit für diese Antwort: 1,5 Stunde. Abgerechnet würde nach üblichen Stundensätzen für den öffentlichen Dienst. Mit freundlichem Gruß
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