Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh

Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh, insweit auch für die Richtlinie Kriminalaktenhaltung.
Da ich keine allg. Ermessenvorschrift erkennen kann, halte ich ddas Vorgehen der Polizeien in M-V für möglicherweise rechtswidrig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    20. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
14. Februar 2024 16:38
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh, insweit auch für die Richtlinie Kriminalaktenhaltung. Da ich keine allg. Ermessenvorschrift erkennen kann, halte ich ddas Vorgehen der Polizeien in M-V für möglicherweise rechtswidrig.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300117/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
14. Februar 2024 16:39
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,3 KB
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail und bitte Sie, das anliegen…
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
26. Februar 2024 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail und bitte Sie, das anliegende Dokument zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> da sich die Rechtsgrundlagen für die Speiche…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
26. Februar 2024 13:01
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> da sich die Rechtsgrundlagen für die Speicherung nach § 170 Abs. 2 StPO zum Teil mit der KA-RL überschneiden mit den von mir gespeicherten Daten ist die Anfrage eher Abstrakt. Denn nach meiner vorläufigen Einschätzung der Rechtslage dürften Ermessensentscheidungen wie in KA-RL schwierig sein. Ich beziehe mich hiermit ausdrücklich aus dieses Dokument. https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinie-fuer-die-kriminalaktenhaltung-ka-rl/875632/anhang/2024-02-14-13-35-19-0001-kath_geschwaerzt.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300117/
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie nochmals höflichst bitten…
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: WG: Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
12. März 2024 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie nochmals höflichst bitten, Ihren Antrag dahingehend eindeutig zu präzisieren, welche Informationen Ihnen das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern auf Ihren Antrag vom 14.02.2024 hin zur Verfügung stellen kann, da hier auch weiterhin nicht eindeutig ist, worauf sich Ihre Anfrage bezieht. Das verlinkte Dokument stellt die Beantwortung einer IFG-Anfrage des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 08.02.2024 dar, in der Ihnen die verschiedenen Rechtsquellen zur Verfügung gestellt wurden, die die Anlage und Speicherung von Kriminalakten betrifft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne konkretisiere ich meine Anfrage: Ich möchte die Ermessensgrundlagen für die …
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rechtgrundlagen für die Festlegung von Speicherfristen im Ermessen des LKA nach Art. 52 Abs. 1 GRCh [#300117]
Datum
20. März 2024 13:11
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne konkretisiere ich meine Anfrage: Ich möchte die Ermessensgrundlagen für die Regelungen der Anlage 2 von KA-RL in anbetracht des Art. 52 GRCh § 396 Abs. 2 AO § 29 Absatz 5 BtMG § 31a Absatz 1 BtMG § 31a Absatz 2 BtMG § 37 Absatz 1 BtMG § 37 Absatz 2 BtMG § 13 Absatz 1 JGG § 13 Absatz 2 JGG § 27 JGG § 41 OWiG § 45 OWiG § 47 JGG § 47 OWiG § 57 JGG OWi - Geldbuße Freiheitsstrafe mit BW Freiheitsstrafe ohne BW sonstiges Freispruch - kein hinreichender Tatverdacht Geldbuße sonstiges Geldstrafe Jugendarrest Jugendstrafe mit BW Jugendstrafe ohne BW Maßregel/ Unterbringung ohne BW sonstige Einstellung verstorben Wiederaufnahme § 20 StGB § 233 StGB § 46a StGB § 59 StGB § 60 StGB § 153 StPO § 153a StPO § 153b StPO § 153c StPO § 154 StPO § 154b StPO § 154c StPO § 154d StPO § 154e StPO § 154f StPO § 157 StGB § 170 Abs. 2 StPO insbesondere im Hinblick auf EuGH C-58/22 v. 25. Januar 2024 § 204 StPO § 206a StPO § 206b StPO insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Bundesrates am 22.03.2024 § 260 StPO Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 14.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück au…
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 14.02.2024
Datum
4. April 2024 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 14.02.2024 und möchte Sie bitten, hierzu das beigefügte Dokument zur Kenntnis zu nehmen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 14.02.2024 [#300117] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank …
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 14.02.2024 [#300117]
Datum
4. April 2024 16:37
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Übermittlung der Informationen. Ich sehe meine Anfrage damit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300117/