Rechtliche Bewertung SEPA-Mandat nur per Post und Fax

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

Grundsteuern können in Köln auch per SEPA-Lastschrift beglichen werden. Auf dem SEPA-Mandat findet sich der Hinweis, dass dieses ausschließlich per Post oder Fax, aus rechtlichen Gründen nicht jedoch per E-Mail erteilt werden kann.

Bitte übersenden Sie mir die rechtliche Bewertung der Stadt Köln, die zum Schluss kommt, dass eine Erteilung per E-Mail nicht möglich ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 6 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Grundsteuern können in Köln auch per S…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Rechtliche Bewertung SEPA-Mandat nur per Post und Fax [#289771]
Datum
7. Oktober 2023 21:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Grundsteuern können in Köln auch per SEPA-Lastschrift beglichen werden. Auf dem SEPA-Mandat findet sich der Hinweis, dass dieses ausschließlich per Post oder Fax, aus rechtlichen Gründen nicht jedoch per E-Mail erteilt werden kann. Bitte übersenden Sie mir die rechtliche Bewertung der Stadt Köln, die zum Schluss kommt, dass eine Erteilung per E-Mail nicht möglich ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 289771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289771/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, in Deutschland bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Art und We…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Cr / Rechtliche Bewertung SEPA-Mandat nur per Post und Fax [#289771]
Datum
11. Oktober 2023 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, in Deutschland bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten. Die Erteilung richtet sich daher allein nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleiter (Geldinstitut). Die Inkassovereinbarung mit der Sparkasse KölnBonn führt hierzu aus, dass „telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen nicht SEPA-fähig sind“. Ein über den Internetdienst „E-Mail“ übermitteltes SEPA-Mandat gilt gegenüber dem Geldinstitut der Stadt Köln somit als nicht autorisiert. Nach meinen Informationen sind die Inkassovereinbarungen aller deutschen Geldinstitute durch deren Dachverbände vereinheitlicht. Jeder Zahlungsempfänger trägt demnach das Risiko eines 13-monatigen Rückrufrechts, falls die zahlungspflichtige Person später bestreitet, dass ein autorisiertes Mandat vorliegt und das Mandat nur über E-Mail übermittelt wurde. Diesen Nachweis musste die Stadtkasse in der Vergangenheit bereits führen. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, dass die Stadtkasse Köln nur SEPA-Mandate akzeptiert, die mit den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen konform sind. Aus den genannten Gründen kann ich Ihnen derzeit leider nur folgende Alternativen anbieten: • Übersendung eines unterschriebenen SEPA-Mandates im Original. • Übersendung eines unterschriebenen SEPA-Mandates per Fax (0221/221-21530) Ich bitte mit Blick auf meine vorherigen Ausführungen um Ihr Verständnis. Auch ich würde mir eine praktikablere und nutzerfreundlichere Lösung für eine beweissichere elektronische Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten wünschen. Bis dahin bin sind wir jedoch an diese Praxis gebunden. Ich muss Sie deshalb um Übersendung der Unterlagen in geeigneter Form bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Cr / Rechtliche Bewertung SEPA-Mandat nur per Post und Fax [#289771]
Datum
18. Oktober 2023 06:09
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 289771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289771/