Rechtliche Bewertungen zum Nachtragshaushalt 2021

die internen rechtlichen Bewertungen/Einschätzungen des BMF hinsichtlich der Prüfung des Nachtragshaushalts 2021 auf Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben/Grundsätze sowie Unterlagen zu deren Kommunikation innerhalb des BMF und der Bundesregierung. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, sofern es sich dabei nicht um politische Mandatsträger auf Bundesebene handelt.

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  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die internen rechtlichen Bewertungen/…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Bewertungen zum Nachtragshaushalt 2021 [#292462]
Datum
15. November 2023 23:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die internen rechtlichen Bewertungen/Einschätzungen des BMF hinsichtlich der Prüfung des Nachtragshaushalts 2021 auf Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben/Grundsätze sowie Unterlagen zu deren Kommunikation innerhalb des BMF und der Bundesregierung. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, sofern es sich dabei nicht um politische Mandatsträger auf Bundesebene handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292462/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023
Datum
20. November 2023 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462] Guten Tag, trotz der…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462]
Datum
21. November 2023 22:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, trotz der angedrohten Gebühren halte ich an meinem Antrag fest. In Anbetracht der aktuellen Haushaltssperren und Finanzlage können Sie jeden Euro sicherlich gut gebrauchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292462/
Bundesministerium der Finanzen
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462] Gz.: V B 3 - O 1319/2…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462]
Datum
15. Dezember 2023 12:10
Status
Warte auf Antwort
Gz.: V B 3 - O 1319/23/10413 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende Rückmeldung. Hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihres Antrags informieren. Die Bearbeitung dauert gegenwärtig an und wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist derzeit von Ihnen nichts weiter zu veranlassen. Über den Fortgang der Bearbeitung unterrichte ich Sie gern unaufgefordert. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462] Guten Tag, vielen Da…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462]
Datum
15. Dezember 2023 18:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich möchte hiermit noch klarstellen, dass es mir um den vom BVerfG für nichtig erklärten 2. Nachtragshaushalt 2021 geht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292462/

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462] Gz.: V B 3 - O 1319/23/10…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 15. November 2023 [#292462]
Datum
5. Februar 2024 21:45
Status
Warte auf Antwort
Gz.: V B 3 - O 1319/23/10413 Sehr << Antragsteller:in >> zum Stand der Bearbeitung Ihres o.g. Antrags teile ich mit, dass der gefertigte Bescheid nach den hier vorliegenden Informationen am 2. Februar 2024 an Sie versandt wurde. Bitte informieren Sie uns, sollten Sie nicht zeitnah Post in dieser Sache erhalten. Mit freundlichen Grüßen