Rechtliche Festlegung zur Nutzung von LoF-Fahrzeugen (grüne Kennzeichen) bei Demonstrationen
Anfrage an:
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen des Zolls für die Zollstellen die zuständig für die Kfz-Steuer sind, betreffend der Nutzung von Fahrzeugen bei Demonstrationen die von der Kfz-Steuer befreit sind (solange diese zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden).
Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob steuerbefreite LoF-Fahrzeuge an Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht des Zolls teilnehmen dürfen.
Information nicht vorhanden
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Datum7. Januar 2024
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10. Februar 2024
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