Rechtliche Fragen zum Twitter-Account @BMFSFJ Ihrer Behörde
ich bitte darum, mir die folgenden Fragen einzeln und umfassend zu beantworten:
1) ist der Twitter-Account @BMFSFJ ein offizieller Kanal Ihres Ministeriums?
2) wer ist bei Ihnen der Ansprechpartner für diesen Twitter-Account?
3) Unterliegt das Betreiben Ihres Twitter-Accounts den Regeln des Verwaltungsrechts?
Wenn nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieser Kanal betrieben?
4) Wird protokolliert, welcher Mitarbeiter Ihrer Behörde zu welcher Zeit welche Nachrichten absendet, löscht, weiterleitet?
5) Auf welcher Rechtsgrundlage können einzelne Twitter-Nutzer vom Bezug der Nachrichten dieses Twitter-Accounts ausgeschlossen (blockiert) werden?
6) Wird protokolliert, welche/r Mitarbeiter/in Ihrer Behörde aus welchem Grund Bürger vom Bezug der Nachrichten dieses Twitter-Accounts ausschließt (blockiert)?
7) Gibt es klare verwaltungsrechtliche Regelungen für diese Entscheidung?
Wenn ja, sind diese öffentilch zugänglich?
Wenn nein, welchen Ermessensspielraum haben Ihre Mitarbeiter/innen?
8) Welche Rechtsmittel stehen einem beschwerten Bürger gegen eine solche Blockade offen?
9) Wie werde beschwerte Bürger über die ihnen zustehenden Rechtsmittel gegenüber der Behörde informiert?
Information nicht vorhanden
-
Datum23. September 2016
-
25. Oktober 2016
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!