Rechtliche Grundlage der Live- und On-Demand Übertragung des Bundestages

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Live- und On-Demand Übertragung des Bundestages?
Ist es dabei unerheblich, ob die Übertragung durch das „Hausfernsehen“ oder einen beliebigen Sender erfolgt? Welche Einschränkungen wären denkbar?
Ab welcher Verwaltungsebene (Bund, Land, Kreis, Stadt/Gemeinde) überwiegen die Persönlichkeitsrechte vor dem öffentlichen Interesse an Information über diese Veranstaltungen? Woran wird diese Begründung festgemacht?
Spielt es eine Rolle über welches Kommunikationsmedium (z.B. DVB-T, Einspeisung in Kabelnetze) die Veranstaltung übertragen wird?
Welchen Unterschied macht es aus, ob über diese öffentliche Veranstaltung unter Namensnennung in der Presse (mit Fotos), als Übertragung im Rundfunk oder als Übertragung im TV berichtet wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2013
  • Frist
    1. Juni 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher rech…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Grundlage der Live- und On-Demand Übertragung des Bundestages
Datum
30. April 2013 10:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Live- und On-Demand Übertragung des Bundestages? Ist es dabei unerheblich, ob die Übertragung durch das „Hausfernsehen“ oder einen beliebigen Sender erfolgt? Welche Einschränkungen wären denkbar? Ab welcher Verwaltungsebene (Bund, Land, Kreis, Stadt/Gemeinde) überwiegen die Persönlichkeitsrechte vor dem öffentlichen Interesse an Information über diese Veranstaltungen? Woran wird diese Begründung festgemacht? Spielt es eine Rolle über welches Kommunikationsmedium (z.B. DVB-T, Einspeisung in Kabelnetze) die Veranstaltung übertragen wird? Welchen Unterschied macht es aus, ob über diese öffentliche Veranstaltung unter Namensnennung in der Presse (mit Fotos), als Übertragung im Rundfunk oder als Übertragung im TV berichtet wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte [Name] hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihr…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte [Name] hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. April 2013, in der Sie um die Beantwortung von Fragen zur Übertragung öffentlicher Veranstaltungen des Deutschen Bundes- tages bitten. Ihr Antrag wird auf der Grundlage des seit dem 1. Januar 2006 geltenden IFG - soweit dieses anwendbar ist - zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Heusinger
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Juni 2013 00:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtliche Grundlage der Live- und On-Demand Übertragung des Bundestages" vom 30.04.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe zeitgleich.di…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Juni 2013 17:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe zeitgleich.diese Fragen an den BfDI gestellt. Die komplette Fragestellung können Sie hier nachlesen. (1) Des Weiteren sehe ich meine Fragestellung nach dem IFG als noch nicht beantwortet. (1) https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtliche-grundlage-der-live-und-on-demand-ubertragung-des-bundestages-1/ Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre E-Mail vom 27…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Juli 2013 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
227,2 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, auf Ihre E-Mail vom 27. Juni 2013, in der Sie vortragen, dass Ihr IFG-Antrag vom 30. April 2013 noch nicht beantwortet sei, teile ich Folgendes mit: Sie haben mit E-Mail vom 30. April 2013 um Beantwortung von verschiedenen Fragen zur Live- und On-Demand Übertragung gebeten. Ihr Antrag wurde auf der Grundlage des IFG geprüft. Der entsprechende Bescheid vom 3. Juni 2013 wurde an die von Ihnen im obengenannten Antrag angegebene postalische Anschrift: ~Adresse entfernt~ übersandt. Ihre E-Mail vom 27. Juni 2013 enthält eine hiervon abweichende Postanschrift. Gern übersende ich Ihnen den Bescheid vom 3. Juni 2013 zusätzlich per E-Mail als pdf-Datei. Mit freundlichen Grüßen Silke Schmidt-Hederich Am 27.06.2013 17:43, schrieb Anonymer Nutzer: