Rechtliche Grundlagen für den Einsatz Ersthelferapps

Rechtliche Grundlagen (in einfacher Sprache) für den Einsatz sogeannter Ersthelferapps.
https://www.ersthelferapps.de
https://www.malteser.de/aware/engagement/schneller-zur-stelle-mit-ersthelfer-apps.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtliche Grundlagen (in einfache…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Grundlagen für den Einsatz Ersthelferapps [#295417]
Datum
22. Dezember 2023 12:12
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtliche Grundlagen (in einfacher Sprache) für den Einsatz sogeannter Ersthelferapps. https://www.ersthelferapps.de https://www.malteser.de/aware/engagement/schneller-zur-stelle-mit-ersthelfer-apps.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295417/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> sogenannte Ersthelfer-Apps fallen nach Art. 3 Nr. 9 Bayerisches Rettungsd…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Rechtliche Grundlagen für den Einsatz Ersthelferapps [#295417]
Datum
28. Dezember 2023 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sogenannte Ersthelfer-Apps fallen nach Art. 3 Nr. 9 Bayerisches Rettungsdienstgesetz nicht unter den Regelungsbereich des Rettungsdienstrechts, sodass keine fachrechtlichen Grundlagen innerhalb des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) hierfür vorhanden sind. Lediglich in Art. 2 Abs. 6 des Integrierte Leitstellen-Gesetz wird die Möglichkeit der Einbindung der Alarmierung örtlicher Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe thematisiert. Ob in anderen Ressorts Regelungen bestehen entzieht sich unserer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen