Rechtlichen Prüfungen und Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen für Bezug von Leistungen aus Third Party Private-Cloud

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Teilprojekts „Vergabevorbereitung“ ist das BMI in das Vorhaben MSSC eingebunden.

In diesem Kontext beantwortet das Teilprojekt V u.a. folgende Aufgaben:

(1) Durchführung der erforderlichen rechtlichen Prüfungen und Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen für einen späteren Bezug von Leistungen aus der Third Party Private-Cloud.
(2) Konsolidierung der Anforderungen des Bundes zum Bezug von Cloud-Leistungen im Rahmen des MSSC-Projektes unter Berücksichtigung des Zielbildes der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS).

Ich bitte um die Auflistung und Zusendung bis Stand heute erfolgter Ergebnisse dieser beiden Aufgabenpunkte, u.a. in Form von rechtlichen Einschätzungen, Kriterien und Anforderungskatalogen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Teilprojekts „Vergabevorbereitung“ ist…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtlichen Prüfungen und Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen für Bezug von Leistungen aus Third Party Private-Cloud [#302377]
Datum
7. März 2024 15:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Teilprojekts „Vergabevorbereitung“ ist das BMI in das Vorhaben MSSC eingebunden. In diesem Kontext beantwortet das Teilprojekt V u.a. folgende Aufgaben: (1) Durchführung der erforderlichen rechtlichen Prüfungen und Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen für einen späteren Bezug von Leistungen aus der Third Party Private-Cloud. (2) Konsolidierung der Anforderungen des Bundes zum Bezug von Cloud-Leistungen im Rahmen des MSSC-Projektes unter Berücksichtigung des Zielbildes der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS). Ich bitte um die Auflistung und Zusendung bis Stand heute erfolgter Ergebnisse dieser beiden Aufgabenpunkte, u.a. in Form von rechtlichen Einschätzungen, Kriterien und Anforderungskatalogen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302377/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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