Rechtmäßigket
Auf welcher Grundlage der Rechtmäßigkeit gemäß DSGVO Artikel 6 erfolgt die Datenverarbeitung personenbeziehbarer Daten einzelner Schüler*innen und Lehrer*innen im Rahmen der Nutzung/des Einsatzes des Hessischen Schulportals?
Ich bitte um Einsicht in die entsprechende Dokumentation bzw. die Muster/Vorlagen zu dieser - mutmaßlich in Form von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO - oder um entsprechende Beratung im Sinne des HDSIG §85, Abs. 2 zur konkreten Erfragung der genannten Informationen.
Ebenso bitte ich um Einsicht, ob und welche Informationen zur Rechtmäßigkeit Ihrerseits an das hessische Kultusministerium weitergegeben wurden, so dass dieses ggf. Kenntnis von der Grundlage der Rechtmäßigkeit haben könnte, auf der die hessische Lehrkräfteakademie bzgl. des Schulportals arbeitet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. Juli 2020
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1. September 2020
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