Rechtsamt - Beschlussvorlage RA/0035/2023 vom 24.05.2023 - Anzahl IFS-Anfragen nach Jahr und Fachgebiet
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth (IFS Stadt Fürth)
alternativ: Antrag nach Bayerischem Datenschutzgesetz (BayDSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende einfache Auskunft zu (in tabellarischer Darstellungsform):
Anzahl an IFS-Anfragen an die Stadt Fürth, gegliedert nach
- Jahr (2012 bis [1. Halbjahr] 2023)
- Referaten und Ämtern (vgl. Geschäftsverteilungs- und Verwaltungsgliederungsplan).
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Darüber hinaus liegt ein berechtigtes Interesse vor, da ein zunehmendes bürgerschaftliches Bedürfnis nach Transparenz in der öffentlichen Verwaltung besteht.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2023
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10. Oktober 2023
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