Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde der Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses eingeführt (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB II / https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf). Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Die Fachlichen Weisungen wurden noch nicht ergänzt. Es ist noch kein Bezug auf § 81 (2) SGB III eingearbeitet. Da die Sachbearbeiter bereits jetzt entsprechend entscheiden müssen, müssen Ihnen auch Weisungen, Leitlinien usw. an die Hand gegeben worden sein.

Bitte senden Sie mir alle Weisungen usw. zu, die die Sachbearbeiter in Bezug auf Weiterbildung und Umschulung beim Jobcenter Dortmund beachten müssen. Insebesondere auch die Weisungen usw. zum Rechtsanspruch auf Weiterbildung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    5. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Arbeit-von-Morgen-…
An Jobcenter Stadt Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
3. Juli 2020 13:41
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde der Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses eingeführt (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB II / https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf). Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Die Fachlichen Weisungen wurden noch nicht ergänzt. Es ist noch kein Bezug auf § 81 (2) SGB III eingearbeitet. Da die Sachbearbeiter bereits jetzt entsprechend entscheiden müssen, müssen Ihnen auch Weisungen, Leitlinien usw. an die Hand gegeben worden sein. Bitte senden Sie mir alle Weisungen usw. zu, die die Sachbearbeiter in Bezug auf Weiterbildung und Umschulung beim Jobcenter Dortmund beachten müssen. Insebesondere auch die Weisungen usw. zum Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192001/
Jobcenter Stadt Oldenburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
3. Juli 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stadt Oldenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre u.a. Mail und beantworte diese wie folgt: Im Jobcenter Ol…
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
6. Juli 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre u.a. Mail und beantworte diese wie folgt: Im Jobcenter Oldenburg gibt es keine lokalen Weisungen in Bezug auf die von Ihnen genannte gesetzliche Regelung. Welche Weisungen im Jobcenter Dortmund zu beachten sind, kann ich nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschluss…
An Jobcenter Stadt Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
12. Januar 2021 18:35
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II“ vom 03.07.2020 (#192001) wurde von Ihnen am 06.07.2020 damit beantwortet, dass es bei Ihnen keine lokalen Weisungen gäbe. Die waren auch nicht gefragt. Gefragt waren überhaupt Weisungen zum Rechtsanspruch auf Weiterbildung im SGB II. Deshalb jetzt die Konkretisierung: Bitte senden Sie mir per Mail die "aktuellen Fachlichen Weisungen zu § 16 SGB II". Bekanntgegeben wurden sie mit Weisung 202011014 vom 26.11.2020, leider sind aber nur die alten FW aus 2019 Veröffentlicht. Anmerkung: Es handelt sich um eine Weisung der BA für alle Jobcenter. Laut meiner Rückfrage beim BfDI gibt es trotzdem eine Auskunftspflicht des Jobcenters: "Hiernach kommt es nach §1 Abs. 1 IFG nicht drauf an, ob die bei der anspruchsverpflichteten Stelle (Jobcenter) angeforderte Information dort gewonnen wurde oder ursprünglich von einer anderen Behörde stammt, vgl. Friedrich Schoch, IFG, Kommentar, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 32." Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192001/
Jobcenter Stadt Oldenburg
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehrteAn…
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
27. Januar 2021 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre u.a. Anfrage und teile hierzu folgendes mit: Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-Morgen-Gesetz) wurde mit Inkrafttreten zum 29.05.2020 ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses eingeführt. Dies ist durch die Neufassung des § 81(2) SGB III erfolgt. Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich. Für den in meiner Zuständigkeit befindlichen Rechtskreis SGB II haben die aktuellen Fachlichen Weisungen den Stand von 29.7.2019. Wie Sie richtigerweise anmerken, sind auch diese veröffentlicht. Eine Aktualisierung für das SGB II ist zentral in Bearbeitung aber noch nicht abgeschlossen, so dass eine neuere Version noch nicht vorliegt. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird eine Veröffentlichung erfolgen. Ein Auskunftsanspruch gegenüber dem von mir vertretenen Jobcenter ist mithin nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehrte A…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
29. Januar 2021 12:23
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in ja, der aktuelle Gesetzestext ist öffentlich zugänglich. Allerdings nicht auf arbeitsagentur.de. Wobei es mir nicht um den Gesetzestext, sondern um die Fachlichen Weisungen geht. Die neuen Fachlichen Weisungen zu §16 SGB II sind auf arbeitsagentur.de noch nicht veröffentlicht. Dabei müssen diese vom Jobcenter angewandt werden, seit Sie die Weisung 202011014 vom 26.11.2020 erhalten haben. Dort heißt es u.a. „Die Fachlichen Weisungen zu § 16 SGB II wurden (Anm.: nicht werden) ….. an die aktuelle Rechtslage angepasst. Ihr Jobcenter befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft. Schon deswegen können Sie auf diese Fachlichen Weisungen mit dem vorgenannten Datum zugreifen. Ob diese intern veröffentlicht wurden, davon gehe ich aus, oder ob Sie diese auf anderem Weg zur Anwendung erhalten haben, ist mir natürlich nicht bekannt. Bitte senden Sie mir die in Weisung 202011014 benannten aktuellen Fachlichen Weisungen mit Stand (vermutlich) November 2020 zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192001/
Jobcenter Stadt Oldenburg
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehrter …
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
29. Januar 2021 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in wie ich schon mitteilte, handelt es sich nicht um eine Weisung für den Rechtskreis SGB II, sondern zunächst nur für den Rechtskreis SGB III. Für das SGB II findet derzeit eine Aktualisierung statt. Dem entsprechend gibt es auch keine Fachlichen Weisungen, wie von Ihnen angenommen, die für das SGB II verbindlich wären. Sämtliche relevanten Quellen sind, wie Sie bereits festgestellt haben, öffentlich zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehrte A…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
29. Januar 2021 13:13
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in leider muss ich Ihnen widersprechen. Vermerk auf der Weisung 202011014: SGB II: Weisung SGB III: nicht betroffen Es handelt sich somit nicht um eine Fachliche Weisungen für den SGB III-Bereich. Die sind längst veröffentlicht (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf). Es handelt sich um Fachliche Weisungen für den SGB II Bereich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192001/
Jobcenter Stadt Oldenburg
WG: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehrter …
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Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
WG: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
29. Januar 2021 14:04
Status
Sehr geehrter Antragsteller/in nun ist mir offenbar ein Missverständnis unterlaufen. Klarstellend deshalb Folgendes: Die Weisung 202011014 ist eine Weisung auch für den SGBII Rechtskreis Die Weisung selbst ist auf der Homepage der Arbeitsagentur veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202011014_ba146747.pdf In dieser Weisung wird auch auf die fachlichen Hinweise mit Stand 26.11.2020 verlinkt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgbii-16-ivm-81ff-sgbiii_ba017775.pdf Folglich sind sämtliche von Ihnen erbetenen Informationen zugänglich. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001] Sehr geehr…
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Von
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Betreff
AW: WG: [BA-SPAM-Verdacht] AW: WG: Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#192001]
Datum
1. Februar 2021 10:24
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in danke für Ihre letzte Mail. Sie hat das Problem gelöst: Ihr erster Link in der Mail verweist auf die veröffentlichte Weisung 202011014, die mir ja auch schon vorlag. Diese Weisung verlinkt auf die Liste der Fachlichen Weisungen SGB II. Dort aber sind unter § 16 SGB II die alten Fachlichen Weisungen zu mit Stand 29.07.2019 eingestellt. Mit Ihrem zweiten mir zugesandten Link, der nicht veröffentlicht war, habe ich die aktuellen Fachlichen Weisungen § 16 SGB II (u.a. Weiterbildung/Umschulung) gefunden. Danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192001/