Rechtsanwalt Michael Kempt

Hallo, der Rechtsanwalt Michael Kempt vertritt mich eigentlich in meinem Scheidungsfall. Gut, geschieden bin ich mittlerweile seit August 2018. Doch ab diesem Zeitpunkt habe ich keine Nachrichten, ( E-Mails, Anrufe usw.) mehr bekommen. Stimmt das mit dem Berufsverbot, das ich jetzt durch einen Zufall über Google heraus bekommen habe. Also, ich würde mich jetzt echt wahnsinnig arg über eine Antwort dann von Ihnen freuen, und eventuell auch wie ich da dann weiter vorgehen soll. Denn der Zugewinn ist noch nicht geregelt worden. Vielen Dank schon einmal im voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, der Rec…
An Rechtsanwaltskammer Stuttgart Details
Von
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Betreff
Rechtsanwalt Michael Kempt [#131836]
Datum
17. April 2019 19:28
An
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, der Rechtsanwalt Michael Kempt vertritt mich eigentlich in meinem Scheidungsfall. Gut, geschieden bin ich mittlerweile seit August 2018. Doch ab diesem Zeitpunkt habe ich keine Nachrichten, ( E-Mails, Anrufe usw.) mehr bekommen. Stimmt das mit dem Berufsverbot, das ich jetzt durch einen Zufall über Google heraus bekommen habe. Also, ich würde mich jetzt echt wahnsinnig arg über eine Antwort dann von Ihnen freuen, und eventuell auch wie ich da dann weiter vorgehen soll. Denn der Zugewinn ist noch nicht geregelt worden. Vielen Dank schon einmal im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsanwalt Michael Kempt“ vom 17.04.2019 (#131…
An Rechtsanwaltskammer Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsanwalt Michael Kempt [#131836]
Datum
15. Oktober 2019 08:34
An
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsanwalt Michael Kempt“ vom 17.04.2019 (#131836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Habe mittlerweile heraus bekommen, dass der Herr Kempt kein Zulassung mehr hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Ihre E-Mail vom 15.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre oben genannte E-Mail vom 15.10.…
Von
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Betreff
Ihre E-Mail vom 15.10.2019
Datum
29. Oktober 2019 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre oben genannte E-Mail vom 15.10.2019 und teilen mit, dass wir die Anfrage vom 17.04.2019 bereits schriftlich beantwortet haben und verweisen Sie auf unser Schreiben vom 13.05.2019. Mit freundlichen Grüßen