Rechtsauffassung zur Vereinbarkeit von Nutzungspflicht
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugnehmend auf die Aussage der Stadt https://twitter.com/stadt_kiel/status/1333388269229277184
"Unsere Straßenverkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass Radfahrer*innen zum Passieren auf den Gehweg ausweichen dürfen, ohne sich ordnungswidrig zu verhalten. Daher besteht keine Pflicht zum Absteigen. Dies ist selbsterklärend und eine Beschilderung daher nicht erforderlich."
Bitte ich um alle Unterlagen aus denen hervorgeht, warum die Benutzungspflicht des unterbrochenen Radwegs auf dem Theodor-Heuss-Ring aufrechterhalten werden kann, trotz anderslautender Vorgaben der VwV-StVO.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum10. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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