Rechtsaufsicht über kommunale Parlamente in Baden-Württemberg

Ich bitte um Mitteilung, ob und wer im Land Baden-Württemberg die Rechtsaufsicht über die kommunalen Parlamente (Ortschaftsrat, Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag) ausübt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Mitteilung, ob und we…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsaufsicht über kommunale Parlamente in Baden-Württemberg [#288498]
Datum
18. September 2023 18:32
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, ob und wer im Land Baden-Württemberg die Rechtsaufsicht über die kommunalen Parlamente (Ortschaftsrat, Gemeinderat, Stadtrat und Kreistag) ausübt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288498/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das LIFG-Postfach des Innenministeriums. …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Rechtsaufsicht über kommunale Parlamente in Baden-Württemberg [#288498]
Datum
21. September 2023 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das LIFG-Postfach des Innenministeriums. Auch wenn Ihre Anfrage nicht unter das LIFG fallen dürfte, da Sie keine amtliche Information sondern eine allgemeine Auskunft betrifft, können wir Ihnen gerne Folgendes mitteilen: In Baden-Württemberg obliegt die Rechtsaufsicht für die kleineren Gemeinden den Landratsämtern, für die Großen Kreisstädte und die Stadtkreise den Regierungspräsidien (§ 119 Gemeindeordnung). Rechtsaufsichtsbehörden für die Landkreise sind die Regierungspräsidien (§ 51 Landkreisordnung). Mit freundlichen Grüßen