Rechtsberatungsdienstleistungen beim Elbtower-Projekt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Guten Tag,
Ich beziehe mich auf die Antwort des Senats vom 28. November 2023 (Drucksache 22/13594) auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Heike Sudmann vom 20. November 2023 mit dem Titel “Beim Elbtower gut beraten? – Zur Zusammenarbeit der HafenCity Hamburg GmbH mit Freshfields Bruckhaus Deringer bei der Vertragsgestaltung für den Elbtower.“
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/85609/kriterien/1
Aus der Antwort geht hervor, dass sich die Mandatsvereinbarung der HCH mit der Kanzlei FBD auf zwei Phasen bezieht. Phase 1 umfasste demnach die Vorbereitung und Begleitung der Ausschreibung des Elbtower-Grundstücks. Phase 2 betrifft die Verhandlungen mit den Bestbietern und den Abschluss des Grundstückskaufvertrags sowie das anschließende Vertragscontrolling.
Ich beantrage Zugang zu dieser Mandatsvereinbarung/zu diesen Mandatsvereinbarungen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten darin bin ich einverstanden, soweit dies aus Datenschutzgründen erforderlich sein sollte. Allerdings sind zumindest einige der bei FBD beteiligten Akteure bereits namentlich aufgrund einer Pressemitteilung der Kanzlei bekannt:
Ich beantrage außerdem Zugang zu den Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht,
-in welcher Höhe bislang Zahlungen an FBD geleistet worden sind,
-welcher finanzielle Rahmen mit FBD ursprünglich für die Mandatsvereinbarung(en) verabredet war,
- und wann der Wert von 750 000 € überschritten wurde, ab dem eine öffentliche Ausschreibung des Auftrags im Amtsblatt erforderlich gewesen wäre.
Diese Informationen unter Berufung auf den angeblich notwendigen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verweigern, hielte ich für unzulässig. Durch die Preisgabe dieser Informationen entsteht der Kanzlei kein wirtschaftlicher Schaden und ihre Wettbewerbsposition wird nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Es dürfte deutlich werden, dass die Kanzlei sehr gut im Geschäft ist, was sich sogar positiv auf ihre Wettbewerbsposition auswirken könnte.
Es ist zudem nicht erkennbar, warum FBD anders zu behandeln sein soll als andere Vertragspartner der HCH, bei denen der jeweils vereinbarte Auftragswert im Amtsblatt veröffentlicht wird. Beispielhaft verweise ich auf den Auftrag im Zusammenhang mit Projektsteuerungsleistungen, der an die Firma ARGE WSP Deutschland AG/Körting Ingenieure GmbH vergeben wurde und bei dem der Gesamtwert des Auftrags laut Veröffentlichung im EU-Amtsblatt 626 470 € beträgt.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:219744-2018:TEXT:DE:HTML
Mit der Weitergabe meiner Daten an Dritte bin ich einverstanden, soweit dies aufgrund der Bestimmungen des Transparenzgesetzes erforderlich ist.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum7. Dezember 2023
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13. Februar 2024
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