Rechtsgrundlage fuer die Teilnahme der Bundesministerien am Fellowship Programm Work4Germany

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Akten, die nachvollziehbar machen, welcher Rechtsgrundlage begründet die Teilnahme der Bundesministerien an den Veranstaltungen des Fellowship Programms Work4Germany.

= zum Hintergrund =

Der Website https://work.4germany.org/ueber-uns/ habe ich entnommen:

"Mit zwei Fellowship Programmen begleiten wir die Regierung in eine bürgerzentrierte und digitale Zukunft. Tech4Germany und Work4Germany bringen jährlich die besten Tech- und Nachwuchs-Talente der Republik mit den Innovationstreiber_innen der Bundesministerien zusammen. Gemeinsam wird in 3 bzw. 6 Monaten in strukturierten Programmen das Beste aus der Welt der Start-Ups, Unternehmen, Forschung und Verwaltung vereint, um an konkreten Tech- und bereichsübergreifenden Projekten der Bundesverwaltung zu arbeiten."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Rechtsgrundlage fuer die Teilnahme der Bundesministerien am Fellowship Programm Work4Germany [#187754]
Datum
2. Juni 2020 16:42
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welcher Rechtsgrundlage begründet die Teilnahme der Bundesministerien an den Veranstaltungen des Fellowship Programms Work4Germany. = zum Hintergrund = Der Website https://work.4germany.org/ueber-uns/ habe ich entnommen: "Mit zwei Fellowship Programmen begleiten wir die Regierung in eine bürgerzentrierte und digitale Zukunft. Tech4Germany und Work4Germany bringen jährlich die besten Tech- und Nachwuchs-Talente der Republik mit den Innovationstreiber_innen der Bundesministerien zusammen. Gemeinsam wird in 3 bzw. 6 Monaten in strukturierten Programmen das Beste aus der Welt der Start-Ups, Unternehmen, Forschung und Verwaltung vereint, um an konkreten Tech- und bereichsübergreifenden Projekten der Bundesverwaltung zu arbeiten."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 187754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187754 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 140
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 140
Datum
22. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen