Rechtsgrundlage für Weiterleitung "zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt Mitte weitergeleitet" - Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 - Bezirk Mitte

Rechtsgrundlage für Weiterleitung der Anfrage 'Liste der "bereits vom Bezirksamt Mitte vorgenommenen Maßnahmen" mit Datum und Ergebnis der einzelnen Maßnahmen.' vom 2023-11-07.

Hintergrund
https://fragdenstaat.de/a/291834
2023-11-21 "Senatsverwaltung für Inneres und Sport" teilte mit:

"zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt Mitte weitergeleitet, die alles Weitere veranlassen werden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechts…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage für Weiterleitung "zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt Mitte weitergeleitet" - Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 - Bezirk Mitte [#293146]
Datum
23. November 2023 08:09
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage für Weiterleitung der Anfrage 'Liste der "bereits vom Bezirksamt Mitte vorgenommenen Maßnahmen" mit Datum und Ergebnis der einzelnen Maßnahmen.' vom 2023-11-07. Hintergrund https://fragdenstaat.de/a/291834 2023-11-21 "Senatsverwaltung für Inneres und Sport" teilte mit: "zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt Mitte weitergeleitet, die alles Weitere veranlassen werden."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG << Antragsteller:in >> eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293146/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. November 2023 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die Abgabe erfolgte im Hinblick auf § 13 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreihe…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Rechtsgrundlage für Weiterleitung "zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an das Ordnungsamt Mitte weitergeleitet" - Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 - Bezirk Mitte [#293146]
Datum
20. Dezember 2023 08:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Abgabe erfolgte im Hinblick auf § 13 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz << Antragsteller:in >>. In künftigen Fällen wird von einer Abgabe abgesehen, soweit eine solche nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen