Rechtsgrundlage für die Einflussnahme des Landtagspräsidenten Hering auf die Neuausrichtung des Landesmuseums

Laut Ihrer Antwort auf meine vorausgegangene Anfrage gibt es keine schriftliche Vereinbarung des Landtagspräsidenten Hering und des Generaldirektors der GDKE Metz zur weiteren unbefristeten Nutzung der sog. Steinhalle im Landesmuseum Mainz sowie zur Umwandlung des Museums in ein sog. Demokratie-Museum. Beides wurde aber im August 2019 in einer Pressemeldung des Landtags angekündigt und wird seither vorangetrieben. Aktuell werden Treffen anberaumt, die der inhaltlichen Neuausrichtung des Landesmuseums dienen. Diesem Vorhaben soll ein Beschluss des Ältestenrates zugrunde liegen. Ich bitte um Einsicht in diesen Beschluss.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrer Antwor…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage für die Einflussnahme des Landtagspräsidenten Hering auf die Neuausrichtung des Landesmuseums [#188036]
Datum
4. Juni 2020 21:26
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrer Antwort auf meine vorausgegangene Anfrage gibt es keine schriftliche Vereinbarung des Landtagspräsidenten Hering und des Generaldirektors der GDKE Metz zur weiteren unbefristeten Nutzung der sog. Steinhalle im Landesmuseum Mainz sowie zur Umwandlung des Museums in ein sog. Demokratie-Museum. Beides wurde aber im August 2019 in einer Pressemeldung des Landtags angekündigt und wird seither vorangetrieben. Aktuell werden Treffen anberaumt, die der inhaltlichen Neuausrichtung des Landesmuseums dienen. Diesem Vorhaben soll ein Beschluss des Ältestenrates zugrunde liegen. Ich bitte um Einsicht in diesen Beschluss.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188036 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 4. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail v…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 4. Juni 2020
Datum
16. Juni 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail vom 4. Juni 2020 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtete Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz müssen Anträge nach diesem Gesetz die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Für die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ist es daher erforderlich, dass Sie uns neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitteilen. In Ihrer E-Mail bitten Sie um Einsicht in einen "Beschluss des Ältestenrats". Hierzu möchte ich anmerken, dass das Landestransparenzgesetz gemäß dessen § 3 Abs. 4 für den Landtag nur gilt, soweit dieser Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und keine parlamentarischen Angelegenheiten wahrnimmt. Da die vertraulichen Verhandlungen des Ältestenrats parlamentarische Angelegenheiten betreffen und auch keine andere Anspruchsgrundlage für Ihr Begehren in Betracht kommt, möchte ich Sie auf die Möglichkeit einer Antragsrücknahme hinweisen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 4. Juni 2020 [#188036] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre züg…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 4. Juni 2020 [#188036]
Datum
16. Juni 2020 21:48
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Leider kann ich dieser als Laie nicht entnehmen, ob es eine Möglichkeit gibt, Einsicht in den genannten Beschluss des Ältestenrates zu bekommen oder warum ich meinen Antrag zurücknehmen sollte. Verstehe ich es richtig, dass Beschlüsse als parlamentarische Angelegenheiten des Ältestenrates den Bürgern nicht zugänglich gemacht werden können? Ich habe in dieser Angelegenheit nun schon sehr lange versucht, festzustellen, auf welcher Grundlage die Einflussnahme des Landtagspräsidenten fußt und ob sie letztendlich statthaft ist. Zu diesem Zweck habe mit Herrn MdL Gerd Schreiner korrespondiert und ihn gebeten, die Pläne im Parlament zum Thema zu machen. Außerdem habe ich mit Stadtratsmitglied Dr. Markus Reinbold Kontakt aufgenommen, da die Exponate in der Steinhalle der Stadt Mainz gehören und von den geplanten bzw. bereits bestehenden Veränderungen erheblich betroffen sind. Beide Herren haben sich der Sache nicht angenommen. Mein nächster und wahrscheinlich letzter schriftlicher Gang würde mich zum Bürgerbeauftragten führen, doch da rechne ich mit einer sehr langen Bearbeitungszeit. Was ich erreichen möchte ist, dass der Landtag auf breiter Basis informiert wird, was geplant ist, einen Beschluss fasst und diesen der Öffentlichkeit klar darlegt. Es wird enorm viel (Steuer-) Geld ausgegeben werden und das Landesmuseum räumliche und inhaltliche Bewegungsfreiheit einbüßen. Das alles wurde in einer Pressemeldung des Landtags im letzten August angekündigt und seither nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Meine Frage nach Einsichtnahme in den Beschluss des Ältestenrates richtet sich letztlich darauf, ob und wie dieses ganze Vorgehen legitimiert ist. Ich glaube, fast alle mir als Bürgerin zustehenden Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Auf dienstlicher Ebene bin ich als ins Landesmuseum abgeordnete Lehrerin ganz anders involviert. Ich werde aber private und dienstliche Interessen nicht verquicken. Was ich wissen möchte, klnnte seit August 2019 jedermann beschäftigen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen guten Rat geben, wie ich vorgehen kann, um zu erfahren, was ich wissen möchte und dann ggf. Mitglieder des Landtags erneut darum zu bitten, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich habe aufmerksam verfolgt, ob das Thema „Demokratiemuseum“ etc. in den öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokollen je aufgetaucht wäre, m. E. ist es das nicht. Meine Adresse können Sie nun einsehen. Einen Verwaltungsantrag würde ich stellen, sofern das bezüglich meines Anliegens Sinn hat. Ich hoffe, Sie von der Ernsthaftigkeit meiner Anfrage überzeugt zu haben und von Ihnen eine Antwort zu bekommen, nach der ich mein weiteres Vorgehen ausrichten kann. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188036/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>