Rechtsgrundlage für die Verteilung von Kitaplätzen

Anfrage an: Stadt Plochingen

können Sie mir bitte mitteilen und Dokumente beifügen die dies erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage Betreuungsplätze vorrangig an berufstätige Eltern vergeben werden.

Vielen Dank &

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 0 Follower:innen
Matthias Senn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: können Sie mir…
An Stadt Plochingen Details
Von
Matthias Senn
Betreff
Rechtsgrundlage für die Verteilung von Kitaplätzen [#242160]
Datum
1. März 2022 05:51
An
Stadt Plochingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
können Sie mir bitte mitteilen und Dokumente beifügen die dies erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage Betreuungsplätze vorrangig an berufstätige Eltern vergeben werden. Vielen Dank &
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 242160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242160/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn
Stadt Plochingen
Sehr geehrter Herr Senn, nach §24 I Nr. 2 SGB VIII ist ein Kind je nach Alter, in einer Einrichtung oder in Kinde…
Von
Stadt Plochingen
Betreff
RE: Rechtsgrundlage für die Verteilung von Kitaplätzen [#242160]
Datum
31. März 2022 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Senn, nach §24 I Nr. 2 SGB VIII ist ein Kind je nach Alter, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, oder Arbeitssuchend sind, oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Senn
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte erläutern, ob dies auch für Kinder die das erste Lebensjahr vo…
An Stadt Plochingen Details
Von
Matthias Senn
Betreff
AW: RE: Rechtsgrundlage für die Verteilung von Kitaplätzen [#242160]
Datum
1. April 2022 06:47
An
Stadt Plochingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte erläutern, ob dies auch für Kinder die das erste Lebensjahr vollendet haben zutrifft? Dies geht aus ihrer Antwort leider nicht eindeutig hervor. Zitat aus § 24 SGB VIII (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 242160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242160/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>

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Stadt Plochingen
Sehr geehrter Herr Senn, sofern die Krippenplätze nicht für alle Kinder ausreichen, wird nach den gleichen Maßstä…
Von
Stadt Plochingen
Betreff
AW: RE: Rechtsgrundlage für die Verteilung von Kitaplätzen [#242160]
Datum
29. April 2022 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Senn, sofern die Krippenplätze nicht für alle Kinder ausreichen, wird nach den gleichen Maßstäben priorisiert, wie auch für die Kinder die älter die drei Jahre alt oder älter sind. Zudem besteht eine Kooperation mit der Tagespflege, um die frühkindliche Förderung sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen