Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen fordern
- Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen verlangen
- Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen den Auslandsvertretungen und der Versicherungsunternehmen die bei Abschluss der Policen der AV Prämien erteilt?
- Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen Ortskräften und lokalen Versicherungsunternehmen, die bei Vermittlung von Policen der Ortskraft Prämien ermöglichen? Wenn nein, wieso wird dies nicht unterbunden?
- Gibt es einen Erlass der dieses Problem direkt anspricht und zur Unterlassung der Forderung auffordert? Als Bürgeranfrage: Wird solch ein Erlass vom zuständigen Fachreferat als nötig erachtet?
- Weiß die Abteilung zur Korruptionsbekämpfung des Auswärtigen Amtes über dieses Problem bescheid? Als Bürgeranfrage: Können Sie bitte auf das Problem hinweisen?
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Begründung:
Es wird gehäuft gemeldet, dass binationale Ehepaare zum Abschluss von privaten Incoming-Versicherungen gedrängt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung im Regelfall bei Ehegattenachzug und bei Kinder- oder Elternachzug stets nicht gefordert wird (§ 28 Abs. 1 Satz 2 und 3), erschließt es sich mir nicht woher die Forderung nach der Incoming-Versicherung kommt. Die Sinnlosigkeit der Forderung kommt noch mehr zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass Incoming-Versicherung ab Wohnsitzname nicht mehr greifen.
Beispiele:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1431787589/29#29
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1442051516/all
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438777528/all
etc. etc. etc.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2015
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17. November 2015
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