Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen fordern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen verlangen
- Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen den Auslandsvertretungen und der Versicherungsunternehmen die bei Abschluss der Policen der AV Prämien erteilt?
- Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen Ortskräften und lokalen Versicherungsunternehmen, die bei Vermittlung von Policen der Ortskraft Prämien ermöglichen? Wenn nein, wieso wird dies nicht unterbunden?
- Gibt es einen Erlass der dieses Problem direkt anspricht und zur Unterlassung der Forderung auffordert? Als Bürgeranfrage: Wird solch ein Erlass vom zuständigen Fachreferat als nötig erachtet?
- Weiß die Abteilung zur Korruptionsbekämpfung des Auswärtigen Amtes über dieses Problem bescheid? Als Bürgeranfrage: Können Sie bitte auf das Problem hinweisen?
-

Begründung:
Es wird gehäuft gemeldet, dass binationale Ehepaare zum Abschluss von privaten Incoming-Versicherungen gedrängt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung im Regelfall bei Ehegattenachzug und bei Kinder- oder Elternachzug stets nicht gefordert wird (§ 28 Abs. 1 Satz 2 und 3), erschließt es sich mir nicht woher die Forderung nach der Incoming-Versicherung kommt. Die Sinnlosigkeit der Forderung kommt noch mehr zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass Incoming-Versicherung ab Wohnsitzname nicht mehr greifen.

Beispiele:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1431787589/29#29
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1442051516/all
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438777528/all
etc. etc. etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Rechtsgrundlag…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen fordern [#11607]
Datum
14. Oktober 2015 11:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgrundlage nach der konsularische Vertretungen für nationale Visa zur FZF Incoming-Versicherungen verlangen - Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen den Auslandsvertretungen und der Versicherungsunternehmen die bei Abschluss der Policen der AV Prämien erteilt? - Auskunft über das Bestehen von Verträgen zwischen Ortskräften und lokalen Versicherungsunternehmen, die bei Vermittlung von Policen der Ortskraft Prämien ermöglichen? Wenn nein, wieso wird dies nicht unterbunden? - Gibt es einen Erlass der dieses Problem direkt anspricht und zur Unterlassung der Forderung auffordert? Als Bürgeranfrage: Wird solch ein Erlass vom zuständigen Fachreferat als nötig erachtet? - Weiß die Abteilung zur Korruptionsbekämpfung des Auswärtigen Amtes über dieses Problem bescheid? Als Bürgeranfrage: Können Sie bitte auf das Problem hinweisen? - Begründung: Es wird gehäuft gemeldet, dass binationale Ehepaare zum Abschluss von privaten Incoming-Versicherungen gedrängt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung im Regelfall bei Ehegattenachzug und bei Kinder- oder Elternachzug stets nicht gefordert wird (§ 28 Abs. 1 Satz 2 und 3), erschließt es sich mir nicht woher die Forderung nach der Incoming-Versicherung kommt. Die Sinnlosigkeit der Forderung kommt noch mehr zum Vorschein, wenn man bedenkt, dass Incoming-Versicherung ab Wohnsitzname nicht mehr greifen. Beispiele: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1431787589/29#29 http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1442051516/all http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438777528/all etc. etc. etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.10.2015, Vg. 259-2015 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.10.2015, Vg. 259-2015
Datum
10. November 2015 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Aras Abbasi
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.10.2015, Vg. 259-2015 [#11607] Sehr geehrt<< A…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.10.2015, Vg. 259-2015 [#11607]
Datum
10. November 2015 23:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Ich entschuldige mich nachträglich für die provokante Frage bezüglich Verträgen zwischen den Entsandten und Versicherungsunternehmen... aber manchmal ist man müde vom ewigen runterbeten, des nicht notwendigen KV-Nachweises. Ich begrüße es sehr, dass dies zum Anlass genommen wird, in einer zukünftigen Überarbeitung des Visahandbuches auf die fehlende Notwendigkeit des KV-Nachweises hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 11607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>