Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU)

Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die bisherige Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der im Übrigen inhaltlich deutlich breiter als "Antikorruptionsrichtlinie" gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU)

Auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird Bezug genommen, in dessen Folge eine 8-stellige Vertragsstrafe verhängt werden musste (aufgeteilt nach Festbetrag und Strafe pro Kalendertag der Zuwiderhandlung)

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    10. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Re…
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Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
10. November 2023 13:31
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Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die bisherige Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der im Übrigen inhaltlich deutlich breiter als "Antikorruptionsrichtlinie" gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) Auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird Bezug genommen, in dessen Folge eine 8-stellige Vertragsstrafe verhängt werden musste (aufgeteilt nach Festbetrag und Strafe pro Kalendertag der Zuwiderhandlung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail in der nachfolgenden Angelegenheit, die ich zu…
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WG: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
14. November 2023 10:45
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail in der nachfolgenden Angelegenheit, die ich zur Sachverhaltsklärung bzw. Stellungnahme an die zuständige Fachdienststelle der Stadt Köln (Rechnungsprüfungsamt – Antikorruptionsstelle) weitergeleitet habe. Sie werden von dort eine Antwort erhalten. Auf die vorgeschriebenen Datenschutzhinweise am Ende dieser Mail mache ich Sie an dieser Stelle aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, danke! Eine spezielle, weiter gefasste Hinweisgeberschutzstelle (nicht zu verwechseln mit reiner Antik…
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WG: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
14. November 2023 12:31
An
Kommunalverwaltung Köln
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Guten Tag, danke! Eine spezielle, weiter gefasste Hinweisgeberschutzstelle (nicht zu verwechseln mit reiner Antikorruptionsarbeit) haben Sie angesichts des späten Handelns des Gesetzgebers noch nicht? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Hinweisgeberschutz…
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AW: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
14. November 2023 12:48
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Sehr << Antragsteller:in >> im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Hinweisgeberschutz vom 23. Oktober 2019 und des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 12. Mai 2023 hat die Stadt Köln eine interne Meldestelle für Hinweisgebende beim Rechnungsprüfungsamt im Bereich der Stabsstelle Antikorruptionsbeauftragte eingerichtet. Weitere Informationen erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes ist jedoch gar nicht einschlägig, wie eigentlich bekannt. Ihre…
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Datum
14. November 2023 14:41
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Guten Tag, das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes ist jedoch gar nicht einschlägig, wie eigentlich bekannt. Ihre Auskunft ist dennoch interessant und wird zitiert. Der Landesgesetzgeber nimmt sich Zeit. Deutschland wurde zu einer Vertragsstrafe verurteilt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> und vielen Dank nochmals für Ihre im Auftrag verfasste unverbindlic…
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AW: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
14. November 2023 15:17
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> und vielen Dank nochmals für Ihre im Auftrag verfasste unverbindliche Einschätzung. Nach ständiger Ansicht des BVerfG verstieße eine solche Aufgabenübertragung gegen das sogenannte Durchgriffsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG). Das schreibt auch ein Landesministerium auf fragdenstaat.de Damit entbehrt die Arbeit und Datenverarbeitung in Ihrer Hinweisgeberschutzstelle jeder einfachgesetzlichen landesrechtlichen Grundlage. Es wird davon ausgegangen, dass Sie "im Auftrag" (c) als Sachbearbeitung bei dem weisungsfreien Datenschutzbeauftragte:n, nach Art. 33-34 DSGVO die Betroffenen informieren könnten und sollten. Dies ist ein Hinweis an Sie mangels einfachgesetzlicher Grundlage für die bisherige Arbeit einer "Hinweisgeberschutzstelle" Ihrer Stadt, die auch sonst - so schriftliche Beweise von Betroffenen - auch schon länger auf Korruptionsverdachtsmeldungen erst gar nicht zu reagieren pflegt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
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Guten Tag, bitte halten Sie uns auf dem Laufenden - auch sobald für neu eingehende Meldungen mitten im Klageverfa…
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AW: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
1. Dezember 2023 09:47
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Guten Tag, bitte halten Sie uns auf dem Laufenden - auch sobald für neu eingehende Meldungen mitten im Klageverfahren gegen Deutschland, Az. C-149/23, eine landesgesetzliche Regelung nach dem projektierten HinSchG AG NRW installiert wird, ohne welche Sie sich jedenfalls nicht auf das für Sie nicht gültige Bundesgesetz berufen können. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
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Sehr << Antragsteller:in >> die Antikorruptionsstelle und interne Meldestelle der Stadt Köln ist als…
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WG: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
4. Dezember 2023 12:10
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Sehr << Antragsteller:in >> die Antikorruptionsstelle und interne Meldestelle der Stadt Köln ist als Stabsstelle beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln angesiedelt. Sie ist besetzt mit drei Personen, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Rat der Stadt Köln zu Prüfer*innen des Rechnungsprüfungsamtes bestellt wurden. Die Arbeit der Stabsstelle beruht auf folgenden gesetzlichen Grundlagen: · dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG - https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html) · der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=go%20nrw#det0) · dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275) Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Regularien der Stadt Köln sind beigefügt. Mit freundlichen Grüßen,
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Guten Tag, vielen Dank nochmals für die unverbindliche Darstellung der Antikorruptionsstelle! Nach ständiger An…
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Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
4. Dezember 2023 12:18
An
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Guten Tag, vielen Dank nochmals für die unverbindliche Darstellung der Antikorruptionsstelle! Nach ständiger Ansicht des BVerfG verstieße jedoch eine solche Aufgabenübertragung gegen das sogenannte Durchgriffsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG). Das schreibt auch ein Landesministerium auf fragdenstaat.de und ist deshalb ein HinSchG AG NRW in Planung. Damit entbehrt die Arbeit und Datenverarbeitung in Ihrer Hinweisgeberschutzstelle einer landesrechtlichen Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, können Sie als stadtinterne Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO die Darstellung der Sachbearbeiterin …
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AW: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
6. Dezember 2023 17:49
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Guten Tag, können Sie als stadtinterne Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO die Darstellung der Sachbearbeiterin im Bereich Datenschutz sowie der "Antikorruptionsstelle" hinsichtlich der landesweit fehlenden Verankerung des HinSchG AG NRW (schriftliche Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags heute) datenschutzrechtlich überprüfen, zudem die "Datenschutzhinweise" der Hinweisgeberschutzstelle, die sich vor dem ausstehenden Landesgesetz "Antikorruptionsstelle" nennt und meint, nach dem Bundesgesetz zu arbeiten und entsprechend Daten zu verarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
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Guten Tag, war die Antwort der "Antikorruptionsstelle" und der Mitarbeiterin im Bereich Datenschutz fin…
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AW: Ber-WG: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die Arbeit der sog. "Antikorruptionsstelle" der Stadt Köln (mangels landesrechtlicher Verankerung nach der breiten gefassten Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU) [#292010]
Datum
13. Dezember 2023 12:32
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Guten Tag, war die Antwort der "Antikorruptionsstelle" und der Mitarbeiterin im Bereich Datenschutz final und kann entsprechend zitiert werden? Mit freundlichen Grüßen
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Sehr << Antr…
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
13. Dezember 2023 13:02
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mails vom 06. und 13.12.23 habe ich erhalten und zur Stellungnahme an die zuständige Fachdienststelle, Antikorruptionsbeauftragte, weitergeleitet. Sie werden schnellstmöglich entweder direkt von mir oder eine mit mir abgestimmte Antwort der Fachdienststelle erhalten. Auf die vorgeschriebenen Datenschutzhinweise am Ende dieser Mail mache ich Sie an dieser Stelle aufmerksam. Freundliche Grüße
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Guten Tag, danke,…
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
22. Dezember 2023 23:24
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Guten Tag, danke, und interessant. Haben Sie eigentlich als Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO insofern auch eine behördeninterne Kontroll- und Hinwirkensfunktion gegenüber der "Antikorruptionsstelle"? Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Automatische Antwort: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] …
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Automatische Antwort: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
22. Dezember 2023 23:24
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Vielen Dank für Ihre Mail. Bis einschließlich 01.01.24 bin ich wegen der städtischen Betriebsferien im Büro nicht erreichbar. Diese Mail wird nicht weitergeleitet. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Frohes Weihnachtsfest und ein friedliches neues Jahr]
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AW: Automatische Antwort: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#2920…
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AW: Automatische Antwort: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
31. Dezember 2023 17:51
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> waren Sie vor dem 29.12.2023 und sind Sie jetzt die weisungsfreie Kontrollstelle auch über die "Antikorruptionsstelle" der Stadt - generell und angesichts der Veröffentlichung des HinSchG AG NRW erst am 29.12.23? Können sich Betroffene nach Art. 38 Abs. 3-4 DSGVO an Sie wenden, wenn es um Datenverarbeitungen und Fristignorierungen gem. Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 3a etc. DSGVO durch die "Antikorruptionsstelle" generell und speziell vor dem 29.12.23 geht? Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Sehr << Antr…
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
2. Januar 2024 12:20
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mails vom 22. und 31.12.23 habe ich erhalten. Ihre Frage beantwortend nehme ich die Funktion des behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Stadtverwaltung Köln wahr. Mir obliegen insoweit die Beratungs- und Kontrollaufgaben nach der DSGVO (Art. 39). Der Verarbeitungsverbund umfasst hierbei u.a. auch die Funktion der Antikorruptionsbeauftragten, die als Stabsstelle beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln angesiedelt ist. Darüber hinaus können sich alle Bürger*innen, deren personenbezogenen Daten durch eine Dienststelle der Stadtverwaltung Köln verarbeitet werden, in der v.b. Beratungs- und Kontrollfunktion an mich wenden (nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO). Hierzu gehören auch Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Betroffenenrechte (nach Art. 12ff DSGVO). Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen im Rahmen der operativen Aufgabenerledigung sind und bleiben die jeweils zuständigen Dienststellen verantwortlich (nach Art. 4 Ziff. 7 DSGVO). Für die Bearbeitung von Anträgen nach Informationszugangsregelungen, wie dem IFG NRW, sind originär die jeweils auskunftsverpflichteten Dienststellen zuständig, in diesem Fall die Antikorruptionsstelle beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. Beratende Fachdienststelle ist hierbei das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen. Ggf. wird bei schwierigen Sachverhalten auch der behördliche Datenschutzbeauftragte hinzugezogen. Ihre Mails v. 06. und 13.12.23 habe ich zur Stellungnahme an die zuständige Fachdienststelle, Antikorruptionsbeauftragte, weitergeleitet, da aus m.S. hier Fragen zur Gültigkeit der Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU für die Stadt Köln sowie die entsprechenden Datenschutzhinweise im Vordergrund der Beantwortung stehen. Sie werden schnellstmöglich entweder direkt von mir oder eine mit mir abgestimmte Antwort der Fachdienststelle erhalten. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Köln
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Sehr << Antr…
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
4. Januar 2024 11:03
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Sehr << Antragsteller:in >> zwischenzeitlich liegen mir die Ausführungen der Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Köln zur Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie vor, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe: "Im Dezember 2019 ist die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" ("EU-Whistleblower-Richtlinie"), in Kraft getreten. Für die Umsetzung in nationales Recht hatten die Mitgliedstaaten der EU bis zum 17.12.2021 Zeit. Der Bundestag hat am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" (Hinweisgeberschutzgesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von sogenannten "Whistleblowern", also von Personen, die Hinweise auf Verstöße gegen bestimmte gesetzliche Vorschriften in Unternehmen melden oder offenlegen. Um einen umfassenden Schutz von "Whistleblowern" sicherzustellen, sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor. Danach müssen u.a. grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle installieren und betreiben. Im Ergebnis ergibt sich daraus auch für die Stadt Köln die Notwendigkeit der Einrichtung einer internen Meldestelle. Denn die Verpflichtung der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen ist von der HinSch-RL bereits vorgegeben und daher zwingend durch nationales Recht den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu übertragen. Insoweit hat der Landtag NRW mit dem Gesetzentwurf vom 18.08.2023 die Umsetzung der Aufgabenübertragung bereits auf den Weg gebracht. In Anbetracht des bereits im Januar 2022 auch an Deutschland ergangenen Aufforderungsschreibens der EU zur Richtlinien-Umsetzung waren keine großzügigen Übergangsfristen zu erwarten, so dass die Stadt Köln mit einer äußerst kurzen Umsetzungsfrist rechnen musste und vor diesem Hintergrund die erforderlichen Rahmenbedingungen zeitnah vorbereitet hat." Zum Thema Datenschutzhinweise sind im Zuge des Aufgabenvollzuges des Hinweisgeberschutzgesetzes durch die Stabsstelle der Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Köln bei der Verarbeitung der personenbezogener Daten natürlich auch die Regelungen zu den Informationspflichten nach den Artt. 13, 14 DSGVO einzuhalten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Guten Tag, und vi…
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AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
4. Januar 2024 14:20
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Guten Tag, und vielen Dank für diese - unverbindliche - Darstellung, die etwas von der vorausgegangenen Selbstdarstellung der Antikorruptionsstelle abweicht. Werden denn auch Art. 12 Abs. 3, Art. 19 DSGVO-EU von der - mal "im Auftrag", mal ohne Auftrag hinter freundlichen Grüßen zeichnenden "Antikorruptionsstelle" der Stadt beachtet, zudem Art. 33, Art. 34? Betroffene berichten von Missachtungen von "in jedem Fall" nach der DSGVO-EU einzuhaltenden Fristen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/
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Von
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Betreff
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
5. Januar 2024 17:10
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf meine Mail vom 04.01.24 bestätige ich Ihnen gern nochmals, dass alle Dienststellen der Stadtverwaltung Köln, also auch die Stabsstelle der Antikorruptionsbeauftragten, an Recht und Gesetz gebunden sind, in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten somit insb. auch die Regelungen der DSGVO, incl. der von Ihnen genannten Vorgaben, einzuhalten haben. Betroffene, die eine Fristmissachtung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO (s. Artt. 12 ff.) durch eine städtische Dienststelle erfahren haben, können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden. Bezüglich möglicher Unklarheiten im Zusammenhang mit der Vertretungsmacht bzw. Zeichnungsbefugnis der Antikorruptionsbeauftragten wenden Sie sich bitte direkt an die Ihnen bekannte Ansprechpartnerin. Hierbei handelt es sich nicht um eine datenschutzrechtliche Fragestellung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010] Guten Tag, vielen…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweise für die "Antikorruptionsstelle" [#292010]
Datum
23. Januar 2024 17:06
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
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Guten Tag, vielen Dank. Wertvolle Information. Allerdings deckt sie sich nicht mit der Praxis ein. Nein, um Gottes willen, ich werde vielmehr der Betroffenen abraten, irgendetwas an die unionsrechtsfristignorante Antikorruptionsbeauftragte zu schreiben - und Sie sind ja als weisungsfreie Kontrollstelle nicht uninformiert, nicht wahr, wie auch die kapazitativ beschäftige Aufsicht? Die Betroffene wendet sich vielmehr an EU-Organe. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/

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Datum
23. Januar 2024 17:07
An
Kommunalverwaltung Köln
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Guten Tag, Ihre Aussage ist zu korrigieren: Natürlich handelt es sich auch bei der Frage, ob die unionsrechtsfristignorante Antikorruptionsbeauftragte im oder ohne Auftrag im Falle der Betroffenen verarbeitet, auch um eine datenschutzrechtliche Frage. Was denn sonst!? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>