Rechtsgrundlage zur Ablehnung einer (coronabedingten) Übernahme einer Zuzahlung zu Hörhilfen

Aufgrund meiner Email-Anfrage, die ich nachfolgend nochmals zitiere, fordere ich Ihre Behörde auf, mir die genaue Rechtsgrundlage Ihrer Ablehnung darzulegen, da die damit befasste Bearbeiterin meinte, es genüge, eine pauschalierte Ablehnung zu erteilen.

Dies hatte ich angefragt/beantragt(einschl. zwischenzeitl. Ergänzungen):

Ich leide seit Geburt an einer Innenohrschwerhörigkeit, die als "hochgradig bis an Taubheit grenzend" einzustufen ist. Seit der vielerorts erforderlichen/verordneten Pflicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, einen MNS zu tragen, kann ich niemanden mehr verstehen, da ich trotz den aktuell getragenen beiden HDO-Geräten von Phonak darauf angewiesen war, zur Unterstützung meines, mit diesen Geräten zwar verbesserten aber längst nicht wiederhergestellten Hörvermögens, von den Lippen der sprechenden Person(en) abzulesen, um die gesprochene Sprache verstehen zu können.

Ich habe nun das neueste Modell von Phonak zur Probe getragen, welches wohl im März diesen Jahres auf den Markt gekommen ist (Naida M90-SP). Diese Geräte sind ziemlich revolutionär und ermöglichen es, auch ohne die erhebliche zusätzliche Mühe (auch bei Wegfall oder Nichtbestehen einer MNS-Pflicht) des Lippenabsehens bei der jeweils sprechenden Person, gesprochene Sprache weitestgehend wie ein Normalhörender zu verstehen.

So weit, so gut. Als Anlage habe ich Ihnen einen Kostenvoranschlag der Firma Geers für diese Geräte, sowie den Bescheid meiner Krankenkasse zur (leider nur völlig unzureichenden) "Übernahne" der Kosten für die Beschaffung dieser Geräte angehängt, woraus Sie im Übrigen bei Bedarf auch meine Adresse und so weiter entnehmen können.

Ich denke, dass der ausmachende Differenzbetrag zwischen der "gesetzlichen Erstattung von Hilfsmitteln (Betrag im Übrigen fernab jeglicher Realität!)" und den tatsächlichen Kosten laut Kostenvoranschlag, wenn nicht bereits von sonstigen Kostenträgern, etc., im Zuge einer "Corona-Hilfe" übernommen werden muss, denn schließlich sind es ja die staatlich auferlegten Pflichten, welche dazu führen, dass ich weder am gesellschaftlichen, sozialen noch am geschäftlichen Leben teilnehmen kann.

Meine Hörgeräteakustikerin berichtete übrigens von dem Fall eines 3 Jahre alten Kindes, welches sich seit 3 Monaten in Deutschland aufhält und genau wie die Mutter kein Wort deutsch spricht. Dieses Kind bekommt die teuersten und mutmaßlich besten Hörgeräte, samt der nötigen aufwendigen Beratung und selbstverständlich auch Dolmetscher komplett bezahlt. Ohne Theater, ohne Streitereien! So weit sind wir in Deutschland, dass die eigenen Bürger völlig unverfroren diskriminiert werden!

Es kann des Weiteren nicht sein, dass alles und jeder "gerettet" wird und Einzelpersonen "im Regen" stehen gelassen werden, nur weil diese offensichtlich keine Lobby haben. Dies bitte ich bei Ihrer Entscheidung zu überdenken und bedanke mich für eine zügige Abwicklung, da die Hilfen dringend benötigt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Reaktion darauf war pauschalisierte Ablehnung, die durch keinerlei Rechtsgrundlage gestützt ist. Ferner widerspricht die Reaktion der Bearbeiterin, dem öffentlichen Bild, welches das Sozialministerium von sich selbst propagiert!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund meiner E…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage zur Ablehnung einer (coronabedingten) Übernahme einer Zuzahlung zu Hörhilfen [#197746]
Datum
24. September 2020 15:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund meiner Email-Anfrage, die ich nachfolgend nochmals zitiere, fordere ich Ihre Behörde auf, mir die genaue Rechtsgrundlage Ihrer Ablehnung darzulegen, da die damit befasste Bearbeiterin meinte, es genüge, eine pauschalierte Ablehnung zu erteilen. Dies hatte ich angefragt/beantragt(einschl. zwischenzeitl. Ergänzungen): Ich leide seit Geburt an einer Innenohrschwerhörigkeit, die als "hochgradig bis an Taubheit grenzend" einzustufen ist. Seit der vielerorts erforderlichen/verordneten Pflicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, einen MNS zu tragen, kann ich niemanden mehr verstehen, da ich trotz den aktuell getragenen beiden HDO-Geräten von Phonak darauf angewiesen war, zur Unterstützung meines, mit diesen Geräten zwar verbesserten aber längst nicht wiederhergestellten Hörvermögens, von den Lippen der sprechenden Person(en) abzulesen, um die gesprochene Sprache verstehen zu können. Ich habe nun das neueste Modell von Phonak zur Probe getragen, welches wohl im März diesen Jahres auf den Markt gekommen ist (Naida M90-SP). Diese Geräte sind ziemlich revolutionär und ermöglichen es, auch ohne die erhebliche zusätzliche Mühe (auch bei Wegfall oder Nichtbestehen einer MNS-Pflicht) des Lippenabsehens bei der jeweils sprechenden Person, gesprochene Sprache weitestgehend wie ein Normalhörender zu verstehen. So weit, so gut. Als Anlage habe ich Ihnen einen Kostenvoranschlag der Firma Geers für diese Geräte, sowie den Bescheid meiner Krankenkasse zur (leider nur völlig unzureichenden) "Übernahne" der Kosten für die Beschaffung dieser Geräte angehängt, woraus Sie im Übrigen bei Bedarf auch meine Adresse und so weiter entnehmen können. Ich denke, dass der ausmachende Differenzbetrag zwischen der "gesetzlichen Erstattung von Hilfsmitteln (Betrag im Übrigen fernab jeglicher Realität!)" und den tatsächlichen Kosten laut Kostenvoranschlag, wenn nicht bereits von sonstigen Kostenträgern, etc., im Zuge einer "Corona-Hilfe" übernommen werden muss, denn schließlich sind es ja die staatlich auferlegten Pflichten, welche dazu führen, dass ich weder am gesellschaftlichen, sozialen noch am geschäftlichen Leben teilnehmen kann. Meine Hörgeräteakustikerin berichtete übrigens von dem Fall eines 3 Jahre alten Kindes, welches sich seit 3 Monaten in Deutschland aufhält und genau wie die Mutter kein Wort deutsch spricht. Dieses Kind bekommt die teuersten und mutmaßlich besten Hörgeräte, samt der nötigen aufwendigen Beratung und selbstverständlich auch Dolmetscher komplett bezahlt. Ohne Theater, ohne Streitereien! So weit sind wir in Deutschland, dass die eigenen Bürger völlig unverfroren diskriminiert werden! Es kann des Weiteren nicht sein, dass alles und jeder "gerettet" wird und Einzelpersonen "im Regen" stehen gelassen werden, nur weil diese offensichtlich keine Lobby haben. Dies bitte ich bei Ihrer Entscheidung zu überdenken und bedanke mich für eine zügige Abwicklung, da die Hilfen dringend benötigt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe! Reaktion darauf war pauschalisierte Ablehnung, die durch keinerlei Rechtsgrundlage gestützt ist. Ferner widerspricht die Reaktion der Bearbeiterin, dem öffentlichen Bild, welches das Sozialministerium von sich selbst propagiert!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197746/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 24. September 2020 sowie auf den vorangegangene…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
DSV AZ 61-0221.4-001/180 - WG: 17530 Rechtsgrundlage zur Ablehnung einer (coronabedingten) Übernahme einer Zuzahlung zu Hörhilfen [#197746]
Datum
21. Oktober 2020 19:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 24. September 2020 sowie auf den vorangegangenen Schriftverkehr. Wir verweisen darauf, dass wir zu allen Inhalten, die zugleich Gegenstand Ihrer Petition und Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde sind, in den jeweiligen Verfahren Stellung nehmen werden. Unsere Antwort bezieht sich daher erstens darauf, dass Sie um Nennung einer Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Sozialministeriums bitten und zweitens auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht. 1. Ihrem Begehr, die Rechtsgrundlage für die Ablehnung Ihres Antrags auf Kostenübernahme zu nennen, kommen wir gerne nach: Unserer Entscheidung liegt Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz zugrunde, wonach die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist. Sie hatten eine Kostenübernahme durch das Land auf der Grundlage von Staatshaftung beantragt und vorgetragen, dass der Ihnen entstehende Mehraufwand durch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes veranlasst sei. Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 10. September 2020 mitteilten, sind solche Entschädigungszahlungen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vorgesehen. Mangels rechtlicher Grundlage für eine solche Kostenübernahme ist die Bezahlung des Mehraufwands für Ihr Hörgerät daher nicht möglich. 2. Ihrem Wunsch nach Akteneinsicht kommen wir ebenfalls gerne nach. Sie können entweder vor Ort im Sozialministerium nach einer entsprechenden Terminvereinbarung Einsicht in Ihre Akte nehmen oder aber Kopien übersandt bekommen. Die Kosten für die Kopien belaufen sich nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (Gebührenverordnung Sozialministerium - GebVO SM) vom 6. Mai 2013 auf 1,20 Euro für die erste Seite und 0,80 Euro für jede weitere Seite. Hinzu kommen Portokosten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Einzelfall-Akte, in die Sie Einsicht nehmen wollen, ausschließlich Ihre Eingaben per E-Mail sowie unsere Antworten an Sie enthält. Bitte vereinbaren Sie entweder einen Termin für eine Einsichtnahme vor Ort oder teilen Sie uns mit, falls Sie die Übersendung von Kopien wünschen. Mit freundlichen Grüßen