Rechtsgrundlage zur Testung am Arbeitsplatz, wer ist zuständig, wenn keine Schnelltests zur Verfügung stehen?

Wenn täglich am Arbeitsplatz gegen Corona getestet werden soll, der Arbeitnehmer aber Arbeitszeiten hat, in denen keine öffentlichen Testzentren aufgesucht werden können, wer führt dann die Tests durch? Wer zahlt die Tests?
Was macht der Arbeitnehmer wenn sämtliche Schnelltests vergriffen sind und nicht getestet werden kann? Muss er dann von der Arbeit freigestellt werden?
Wo kann ich eine beurkundete Rechtsgrundlage bzgl. der Testpflicht einsehen?
Was passiert, wenn ich keinen Test durchführen möchte, da ich gesund bin und keine Symptome habe, die auf eine Coviderkrankung hinweisen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    25. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn täglich a…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage zur Testung am Arbeitsplatz, wer ist zuständig, wenn keine Schnelltests zur Verfügung stehen? [#233524]
Datum
22. November 2021 22:21
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn täglich am Arbeitsplatz gegen Corona getestet werden soll, der Arbeitnehmer aber Arbeitszeiten hat, in denen keine öffentlichen Testzentren aufgesucht werden können, wer führt dann die Tests durch? Wer zahlt die Tests? Was macht der Arbeitnehmer wenn sämtliche Schnelltests vergriffen sind und nicht getestet werden kann? Muss er dann von der Arbeit freigestellt werden? Wo kann ich eine beurkundete Rechtsgrundlage bzgl. der Testpflicht einsehen? Was passiert, wenn ich keinen Test durchführen möchte, da ich gesund bin und keine Symptome habe, die auf eine Coviderkrankung hinweisen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233524/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22. November 2021, der per E-Mail am gleichen Tag hi…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Rechtsgrundlage zur Testung am Arbeitsplatz, wer ist zuständig, wenn keine Schnelltests zur Verfügung stehen? [#233524]
Datum
25. November 2021 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22. November 2021, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass es sich vorliegend nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des SIFG bzw. IFG handelt und die Erteilung der begehrten Auskunft gebührenpflichtig ist. Nach § 9 SIFG i. V. m. § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) i. V. m. Nr. 455 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (GebVerz) ist bei der Herausgabe von Abschriften nach Punkt 2.2, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, eine Rahmengebühr von 30 bis 500 Euro festgesetzt. Die Auskunft kann nicht als einfache und damit gebührenfreie Auskunft angesehen werden. Es ist von einem erhöhten Verwaltungsaufwand auszugehen. Ebenso sind bei den von Ihnen beantragten Unterlagen Belange Dritter in Form von personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 1 Absatz 1 SIFG i. V. m. § 8 IFG berührt und deshalb zu beteiligen. Wir bitten Sie daher uns mitzuteilen, ob Ihr Antrag trotz anfallender Kosten bzw. trotz Gebührenpflichtigkeit aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift, an welche sodann der formelle und kostenpflichtige Bescheid nach dem SIFG versendet werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich finde es Alles Andere als bürgerfreundlich, wenn solch wichtige Anfragen noch…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgrundlage zur Testung am Arbeitsplatz, wer ist zuständig, wenn keine Schnelltests zur Verfügung stehen? [#233524]
Datum
25. November 2021 20:15
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich finde es Alles Andere als bürgerfreundlich, wenn solch wichtige Anfragen noch nicht einmal beantwortet werden. Wo die ersichtliche Rechtsgrundlage ist wird noch nicht einmal beantwortet. Ich ziehe den Antrag somit zurück, da ich als Alleinerziehende nicht über die finanziellen Mittel verfüge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233524/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>