Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG

1. Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), insbesondere bezüglich der Anordnung von straßenbaubehördlichen Anordnungen

2. Richtlinien und weitere Dokumente zur Ausübung sowie Dokumentation des rechtsfehlerfreien Ermessens im Rahmen von straßenbaubehördlichen Anordnungen, insbesondere bezüglich der Anordnung von Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverboten und der Anwendung von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO durch die Straßenbaubehörde oder den LSBG

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  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 2 Follower:innen
Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
9. Februar 2024 22:11
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), insbesondere bezüglich der Anordnung von straßenbaubehördlichen Anordnungen 2. Richtlinien und weitere Dokumente zur Ausübung sowie Dokumentation des rechtsfehlerfreien Ermessens im Rahmen von straßenbaubehördlichen Anordnungen, insbesondere bezüglich der Anordnung von Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverboten und der Anwendung von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO durch die Straßenbaubehörde oder den LSBG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299737/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, über den LSBG haben wir am 13.02.2024 Ihren Antrag #299373 nach dem Hamburgischen Tra…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung BVM + Gebührenhinweis WG: [EXTERN] Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
20. Februar 2024 12:57
Status
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Sehr geehrter Herr Harders, über den LSBG haben wir am 13.02.2024 Ihren Antrag #299373 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG" erhalten. Er ist inzwischen im Shared-Service der beiden Behörden für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zugegangen und wird durch die Behörde BVM bearbeitet. Da Ihr Antrag der zuständigen BVM erst am 13.02.2024 zugegangen ist, beträgt die Bearbeitungsfrist ab diesem Datum einen Monat, somit endet die Frist am 13.03.2024. Bitte bedenken Sie dies bei der (automatischen) Fristenberechnung des Portals Frag-den-Staat.de. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Es ist nach erstem Überschlag Ihrer Fragestellungen davon auszugehen, dass bei der Beantwortung Ihrer Anfrage keiner der beiden letztgenannten Ausnahmen von der Gebührenpflicht zu erwarten ist. Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, am 13.02.204 erhielten wir durch Abgabe des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewä…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Abschließende Antwort [EXTERN] HmbTG-Antrag Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
4. März 2024 10:42
Status
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Sehr geehrter Herr Harders, am 13.02.204 erhielten wir durch Abgabe des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Kenntnis von Ihrem Antrag #299737. Die Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Ihre Anfrage #299737 liegt nun fristgerecht vor. Sie baten um Übersendung folgender Unterlagen: 1. Rechtsgrundlagen und weitere Dokumente zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), insbesondere bezüglich der Anordnung von straßenbaubehördlichen Anordnungen. Rechtsgrundlagen für die Übernahme der Aufgabe der Straßenbaubehörde bezüglich straßenbaubehördlicher Anordnungen bilden die StVO und die VwV StVO sowie ergänzend für Hamburg die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen, das HWG und die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes. 2. Richtlinien und weitere Dokumente zur Ausübung sowie Dokumentation des rechtsfehlerfreien Ermessens im Rahmen von straßenbaubehördlichen Anordnungen, insbesondere bezüglich der Anordnung von Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverboten und der Anwendung von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO durch die Straßenbaubehörde oder den LSBG. Straßenbaubehördlichen Anordnungen im Sinne des § 45 Absatz 2 der StVO ist in Hamburg die Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie das betreffende Kapitel der HRVV, über das die RSA 21 in Hamburg eingeführt wurde, zu Grunde zu legen. Bereitstellung der Unterlagen: Die StVO, die VwV StVO und das HWG sind im Internet frei einsehbar: Name Link StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ VwV StVO https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm HWG Hamburg - HWG | Landesnorm Hamburg | Hamburgisches Wegegesetz (HWG) in der Fassung vom 22. Januar 1974 | gültig ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)<https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHArahmen/part/R> Das Kapitel „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ ist dieser Antwort beigefügt. Die Kapitel der HRVV werden durch die zuständige Behörde für Inneres und Sport im Transparenzportal bereitgestellt. Die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes in der aktuell gültigen Fassung vom 09.11.2021 ist ebenfalls dieser Antwort beigefügt. Die RSA 21 selbst kann aus lizenzrechtlichen Gründen nicht an Dritte übersandt werden. Die Richtlinie ist daher vom Ihnen bei Bedarf über den FGSV-Verlag (www.fgsv-verlag.de) käuflich zu erwerben. Anlagen: 2 - HRVV-Kapitel zu Einführung der RSA 21, Kapitel „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ - Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes in der aktuell gültigen Fassung vom 09.11.2021 Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist gemäß Nr. 1.1.1 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) eine Gebühr in Höhe von 30 EUR entstanden (unterster Gebührenrahmen). Der Kostenbescheid wir Ihnen in Kürze auf dem Postweg zugestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie den Kern der Anfrage verstanden h…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Abschließende Antwort [EXTERN] HmbTG-Antrag Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
10. März 2024 17:10
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie den Kern der Anfrage verstanden habe. Ich stelle daher zunächst vorläufig fest: 1. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde von der Straßenbaubehörde Behörde für Verkehr und Mobilititätswende (BVM) nicht beauftragt, in ihrem Namen straßenbaubehördliche Anordnungen zu erlassen. Jedenfalls wurden keine entsprechenden Dokumente vorgelegt. Allen straßenbaubehördlichen Anordnungen in Hamburg, die nicht von der Behörde für Verkehr und Mobilititätswende unterzeichnet werden, mangelt es daher an der Rechtsgrundlage. 2. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verfügt über keine spezifischen Vorgaben, wie die Ausübung des Ermessens in der Anordnung rechtsfehlerfrei zu dokumentieren ist. Dies betrifft insbesondere auch die Anordnung von neuen Fahrbahnbenutzungsverboten in Baustellen. Die bisherige Akteneinsichtnahme stützt diese Feststellungen. Sie haben vier Wochen Zeit, um etwaige Dokumente vorzulegen, die andere Feststellungen zulassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299737/
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpa…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
14. März 2024 11:56
Status
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1,2 MB
Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 09.02.2024 mit Ihrer Anfrage #299740 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Vom zuständigen Fachbereich habe folgende Antworten erhalten: Zu 1.: Die Beschilderung mit dem Zeichen 240 wurde auf Veranlassung des zuständigen Polizeikommissariats nachträglich aufgestellt und taucht deswegen nicht in den Dokumenten vom LSBG auf. Die dem LSBG vorliegenden Dokumente wurden im Rahmen der Transparenzanfrage https://fragdenstaat.de/a/257718 vom 24. August 2022 bereits zur Verfügung gestellt. Zu 2. Die Unterlagen übersende ich Ihnen aufgrund der Größe in einer separaten E-Mail Zu 3. finden Sie die Unterlagen im Anhang Zu 4.: Die Beteiligten vom LSBG haben alle notwendigen Schulungen, um Anordnungen schreiben zu dürfen. Die Verkehrszeichen werden im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat angeordnet, wenn es nach intensiver Prüfung und Abwägung notwendig ist. Den Gebührenbescheid über 258,00 € erhalten Sie in Kürze per Post an Ihre angegebene Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Guten Tag, bitte antworten Sie auf den korrekten Antrag. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse …
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
14. März 2024 12:27
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte antworten Sie auf den korrekten Antrag. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299737/
Benjamin Harders
Guten Tag, bitte sehen Sie künftig davon ab, Dateien in ZIP-Dateien zu packen. Dieses Dateiformat ist nur erforde…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
14. März 2024 12:37
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte sehen Sie künftig davon ab, Dateien in ZIP-Dateien zu packen. Dieses Dateiformat ist nur erforderlich, wenn ganze Ordnerstrukturen erhalten bleiben sollten. PDFs enthalten üblicherweise bereits eine gute Komprimierung. Zip-Dateien können auf fragdenstaat.de nicht weiterverarbeitet werden. Im Antrag und in jeder über fragdenstaat.de versendeten E-Mail enthalten ist ein Link, über welchen Sie große Dateien direkt hochladen können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe, den Informationszugang nicht unnötig zu erschweren. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299737/
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, Sie hatten nach Abschluss (Beantwortung) Ihres HmbTG-Antrags #299737 noch Anmerkunge…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Abschließende Antwort [EXTERN] HmbTG-Antrag Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
15. März 2024 09:14
Status
Sehr geehrter Herr Harders, Sie hatten nach Abschluss (Beantwortung) Ihres HmbTG-Antrags #299737 noch Anmerkungen/ zwei Fragen gestellt (Email ging hier am 11.03.2023 zu): 1. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde von der Straßenbaubehörde Behörde für Verkehr und Mobilititätswende (BVM) nicht beauftragt, in ihrem Namen straßenbaubehördliche Anordnungen zu erlassen. Jedenfalls wurden keine entsprechenden Dokumente vorgelegt. Allen straßenbaubehördlichen Anordnungen in Hamburg, die nicht von der Behörde für Verkehr und Mobilititätswende unterzeichnet werden, mangelt es daher an der Rechtsgrundlage. Antwort: der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird durch die BVM über Kontrakte mit der Umsetzung von Projekten und dabei auch mit der Erstellung der hierzu erforderlichen straßenbaubehördlichen Anordnungen beauftragt. 2. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verfügt über keine spezifischen Vorgaben, wie die Ausübung des Ermessens in der Anordnung rechtsfehlerfrei zu dokumentieren ist. Dies betrifft insbesondere auch die Anordnung von neuen Fahrbahnbenutzungsverboten in Baustellen. Antwort: in Ihrer ursprünglichen Frage (zu Antrag #299737) ging es um die Dokumentation des rechtsfehlerfreien Ermessens im Rahmen von straßenbaubehördlichen Anordnungen, nicht um eine rechtsfehlerfreie Dokumentation der Ermessensausübung. Zur Dokumentation der Ermessensausübung gibt es keine spezifischen Vorgaben. Grundsätzlich gilt: ein Antrag kann (von dem Adressaten) nur so beantwortet werden, wie er gestellt wurde, daher sollten die Fragestellungen durch die Petenten möglichst klar und unmissverständlich formuliert sein. Nach Beantwortung eines Antrags durch die Behörde nach dem HmbTG ist dieser abgeschlossen, weitere Nachfragen der Petenten werden im Rahmen des Antrags in der Regel nicht mehr beantwortet. Hier hat Ihnen die BVM unter Ausnahme dieser Regel kurz geantwortet. Abschließend gilt, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage #299737 durch Beantwortung am 04.03.2024 bereits beendet wurde. Etwaige Fristsetzungen und neue Wünsche nach Herausgabe von Dokumenten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Guten Tag, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage/Information zu meinem Antrag. Leider fehlen die Dokumente, die…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Abschließende Antwort [EXTERN] HmbTG-Antrag Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
18. März 2024 15:20
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage/Information zu meinem Antrag. Leider fehlen die Dokumente, die ich angefragt habe. Mein Antrag ist daher als unbeantwortet anzusehen. 1. Wenn der LSBG, wie von Ihnen dargestellt, über Verträge "Kontrakte" autorisiert würde, Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM zu übernehmen, so sind diese Dokumente vorzulegen. 2. Wenn der LSBG über keine Dokumente (Richtlinien, E-Mails, Schulungsmaterialien etc.) zu seiner Ermessensausübung im Rahmen straßenbaubehördlicher Anordnungen verfügte, wäre das sehr verwunderlich und würde so zur Kenntnis genommen werden. Sollten Sie die Auskunft verweigern, stünde mir der Rechtsweg offen. Die einmalige Fristverlängerung bis 12.04.2024 bleibt bestehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299737/

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Benjamin Harders
Guten Tag, ich möchte Sie darüber informieren, dass die Frist zur Beantwortung des Antrags nach dem Hamburgischen…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Abschließende Antwort [EXTERN] HmbTG-Antrag Rechtsgrundlage zur Übernahme von Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM durch den LSBG [#299737]
Datum
11. April 2024 16:43
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie darüber informieren, dass die Frist zur Beantwortung des Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz durch Vorlage der angefragten Dokumente, aus denen hervor geht, dass der LSBG rechtswirksam bevollmächtigt ist, straßenbaubehördliche Anordnungen/Verwaltungsakte zu erlassen, morgen ausläuft. Nach Fristablauf werde ich aufgrund der hohen Bedeutung für alle durch den LSBG angeordneten Baumaßnahmen in Hamburg bedauerlicherweise Klage einreichen müssen. Sollten Sie eine erneute Fristverlängerung benötigen, bitte ich um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>